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Showdown zwischen Senat und Verdi: Arbeitsgericht untersagt Kita-Streik – laut Gewerkschaft „definitiv“ kein Ausstand am Montag

Showdown zwischen Senat und Verdi: Arbeitsgericht untersagt Kita-Streik – laut Gewerkschaft „definitiv“ kein Ausstand am Montag

© Andreas Heimann/dpa

Update Showdown zwischen Senat und Verdi: Arbeitsgericht untersagt Kita-Streik – laut Gewerkschaft „definitiv“ kein Ausstand am Montag

Am Montag soll an Berlins Kitas ein Dauerstreik beginnen. Doch auf Antrag des Senats hat das Arbeitsgericht Verdi am Freitag den Ausstand untersagt. Verdi prüft eine Berufung.

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Das Arbeitsgericht Berlin hat am Freitag auf Antrag des Senats den von der Gewerkschaft Verdi angekündigten unbefristeten Kita-Streik ab Montag untersagt. Der Streik sei nicht rechtmäßig, entschied das Gericht. Verdi muss den Streikaufruf zurücknehmen. Das Urteil sei ein erster Schritt, wohlwissend, dass es vielleicht nicht die letzte Entscheidung in der Sache sei, sagte der Vorsitzende Richter Peter Hansen.

Verdi kündigte an, vor dem Landesarbeitsgericht Berufung gegen das Urteil einzulegen. Verdi-Sprecher Kalle Kunkel sagte aber, unabhängig davon, werde am Montag „definitiv nicht gestreikt“. Er zeigte sich verwundert über das Urteil, damit „ist die Krise in den Kindertagesstätten keinen Deut weniger geworden“.

Der Vorsitzende Richter sagte, maßgeblich für das Verbot des Streiks sei die Friedenspflicht nach der jüngsten Tarifeinigung im Jahr 2023. Demnach sind Gewerkschaften während eines ungekündigt geltenden Tarifvertrages nicht zu Streiks berechtigt. Erst, wenn die Kündigungsfrist abgelaufen ist, endet die Friedenspflicht.

Ferner begründete der Richter das Streikverbot mit „verbandspolitischen Erwägungen“. Damit bezog sich das Gericht auf die möglichen Folgen, sollte der Senat in Tarifverhandlungen über die Forderungen von Verdi eintreten. Verdi verlangt bessere Arbeitsbedingungen, etwa kleinere Betreuungsgruppen und einen Ausgleich von Belastungen, und will diese in einem eigenen Tarifvertrag festschreiben. Der Berliner Senat lehnt Tarifverhandlungen mit der Begründung ab, dass das Land dadurch aus der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) fliegen würde. Darauf können sich das Land berufen und müsse den Rauswurf nicht riskieren, entschied das Gericht. Die vom Grundgesetz geschützte Koalitionsfreiheit des Landes, sich in der TdL zu organisieren, überwiege das im Grundgesetz garantierte Streikrecht der Gewerkschaften.

Damit hat der Senat sein Ziel vorläufig erreicht. Der Senat wollte Verdi vom Gericht untersagen lassen, dass die landeseigenen Kita-Betriebe ab kommenden Montag unbefristet bestreikt werden. Die Senatsfinanzverwaltung hatte am Donnerstagabend beim Arbeitsgericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Streikpläne der Gewerkschaft Verdi eingereicht. Das Land Berlin sehe sich „im Interesse der Eltern und Kinder“ dazu gezwungen, um einen Dauerstreik zu verhindern.

Parallel zur Sitzung des Gerichts führten die Senatsbildungsverwaltung und Verdi weiter Gespräche. Dabei ging zunächst einmal darum, das gemeinsame Verfahren zu verabreden, auf dessen Grundlage inhaltlich weiter verhandelt werden kann.

Beide Seiten ringen also um den Inhalt einer Verständigung, auf welchem Weg man zu Lösungen kommt, um die Arbeitsbedingungen an städtischen Kitas zu verbessern. Während für die Gewerkschaften wirklich verbindliche und einklagbare Regelungen essenziell sind, ist dem Senat wichtig, dass das Ganze an keiner Stelle als Tarifverhandlung tituliert wird – um nicht die TdL-Mitgliedschaft auf Spiel zu setzen.

Die Senatsbildungsverwaltung erklärte dazu: „Die Gespräche verliefen konstruktiv, jedoch konnte bislang keine abschließende Einigung für eine Verfahrensvereinbarung erzielt werden.“ Mit Blick auf das Gerichtsurteil habe Verdi signalisiert, „die Situation neu bewerten zu wollen und dafür um weitere Zeit gebeten“.

Gericht prüfte, ob Streik verhältnismäßig ist

Das Gericht machte in der Verhandlung deutlich, wonach es sich bei seiner Entscheidung richten würde. Oberster Prüfmaßstab sei die Frage, ob der unbefristete Erzwingungsstreik für bessere Arbeitsbedingungen verhältnismäßig sei. Zudem müsse geprüft werden, welche Seite den größeren Schaden erleidet, wenn der Streik vom Gericht untersagt wird.

29.000Kinder sind vom Erzwingungsstreik betroffen.

„Berlins Eltern und ihre Kinder können aufatmen – Verdi handelte nicht nur illegitim, sondern sogar illegal“, sagte CDU-Fraktionschef Dirk Stettner. Er sprach von einem „Sinnlos-Dauerstreik“, der nun abgewendet sei. „Wir appellieren an Verdi und Co., das Gesprächsangebot des Senats anzunehmen und konstruktiv an einer Lösung mitzuwirken. Das sind sie den Betroffenen schuldig.“

Verdi hatte am Donnerstagvormittag seine Streikpläne veröffentlicht. Zuvor waren am Mittwoch letzte Gespräche über eine mögliche Abwendung des Streiks zwischen Verdi sowie der Bildungs- und Finanzverwaltung gescheitert.

Betroffen vom Erzwingungsstreik wären 280 landeseigene Kita-Betriebe. Dort werden knapp 29.000 Kinder von rund 7000 Erzieherinnen und Erziehern betreut. Das betrifft etwa ein Fünftel aller betreuten Kinder in Berlin. Die übrigen Einrichtungen werden von freien Trägern betrieben.

Verdi und die Gewerkschaft GEW hatten nach mehreren erfolglosen Warnstreiks vergangene Woche zu einer Urabstimmung über unbefristete Streiks aufgerufen. Dabei sprachen sich 91,7 Prozent der Verdi-Mitglieder und 82 Prozent der GEW-Mitglieder für einen Erzwingungsstreik aus.

„Grundsätzlich ist das Streikrecht ein hohes Gut“, sagte Finanzsenator Stefan Evers (CDU). Die Gewerkschaftsvertreter „lassen die Situation aber unnötig und auf dem Rücken tausender leidtragender Familien eskalieren“. Das werde den zum Teil womöglich berechtigten Anliegen der Beschäftigten nicht gerecht.

Der Dauerstreik könnte rechtswidrig sein, weil Rechte von Eltern und Kindern unverhältnismäßig beeinträchtigt werden würden und die Ziele nicht per Tarifvertrag zu regeln seien, sagte Evers. „Deshalb schulden wir es insbesondere den betroffenen Eltern und Kindern, auch rechtliche Schritte einzuleiten. Das habe ich veranlasst.“

Ich wehre mich dagegen, dass es einen Flächenbrand an Berliner Kitas gibt. Das ist schlichtweg falsch.

Katharina Günther-Wünsch (CDU), Bildungssenatorin.

Verdi hat den Versuch des Berliner Senats kritisiert, den Streik in landeseigenen Kitas auf juristischem Wege noch zu verhindern. Mit diesem Schritt setze der Senat seine Strategie fort, eine „Kita-Krise“ zu leugnen und zugleich engagierte Beschäftigte und ihre Gewerkschaft zu attackieren, erklärte die Verdi-Landesbezirksleiterin Andrea Kühnemann.

Nötig seien vielmehr Verhandlungen, die zu rechtlich verbindlichen und einklagbaren Vereinbarungen im Sinne der pädagogischen Qualität und der Entlastung für die Beschäftigten führen. Verdi sei jederzeit gesprächs- und verhandlungsbereit. Einer Gerichtsentscheidung sehe man gelassen entgegen.

Verdi und GEW betrachten Steuergelder wohl als Selbstbedienungsladen für öffentliche Einrichtungen.

Ulrike Kostka, Direktorin des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin.

Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) wies Verdis Darstellung zurück. „Ich wehre mich dagegen, dass es einen Flächenbrand an Berliner Kitas gibt. Das ist schlichtweg falsch“, erklärte Günther-Wünsch. Der Senat habe in den Gesprächen „erhebliches Entgegenkommen“ gezeigt und sei bereit gewesen, „substanzielle Angebote“ zu machen. Obendrein zögen die Verdi-Forderung einen zusätzlichen Personalbedarf von 4000 Erzieherinnen und Erziehern nach sich. Das sei in Zeiten des Fachkräftemangels „blanker Hohn“.

Auch die Caritas kritisiert den Streikaufruf scharf. „Der Kampf von Verdi und GEW wird auf dem Rücken von Eltern und Kindern der öffentlichen Kitas und der freien Träger ausgetragen“, erklärte die Direktorin des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin, Ulrike Kostka. „Verdi und GEW betrachten Steuergelder wohl als Selbstbedienungsladen für öffentliche Einrichtungen.“

Beschäftigte von Kitas freier Träger leisteten die gleiche qualifizierte Arbeit wie ihre Kolleginnen und Kollegen in öffentlichen Einrichtungen. Daher dürfe es keine Bevorzugung öffentlicher Träger und ihrer Mitarbeiter geben.

„Der richtige Ort, um über Verbesserungen der Bedingungen aller Kitas mit dem Senat zu sprechen, sind die anstehenden Verhandlungen für den Kita-Rahmenvertrag“, argumentierte Kostka. Denn dieser bilde die Handlungs- und Finanzierungsgrundlage für alle Kitas in Berlin. „Hier muss verhandelt werden, was einerseits pädagogisch sinnvoll und unter den Haushaltsbedingungen an Verbesserungen für Kitas möglich ist.“

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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