Gegen Menschenwürde und Demokratieprinzip: Gericht erklärt Einstufung der AfD in Sachsen als gesichert rechtsextrem für begründet

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Update Gegen Menschenwürde und Demokratieprinzip: Gericht erklärt Einstufung der AfD in Sachsen als gesichert rechtsextrem für begründet

Der Landesverband der AfD in Sachsen darf vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft werden. Ein Gericht wies einen Eilantrag der Partei am Dienstag zurück.

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Der sächsische AfD-Landesverband ist mit einem Eilantrag gegen seine Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung durch den Landesverfassungsschutz gescheitert. Das Verwaltungsgericht Dresden lehnte diesen nach Angaben vom Dienstag ab.

Es lägen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass der Antragsteller Bestrebungen verfolge, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet seien, teilte das Gericht mit.

Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) hatte den sächsischen Landesverband der AfD im Dezember 2023 als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde am Oberverwaltungsgericht in Bautzen einlegen. (AFP, dpa)

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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