Gleiche Steuer für gleiche Arbeit

Eberhard Diepgen war von 1984 bis 1989 und von 1991 bis 2001 Regierender Bürgermeister von Berlin Foto: Ralf Günther

Von Eberhard Diepgen

Das musste Ärger geben. Bei einem Steuerrabatt für neu zuwanderte Fachkräfte fühlen sich die in Deutschland ansässigen Arbeitskräfte als „schon wieder“ benachteiligt.

Trotz einzelner Steuererleichterungen bleibt ihren Familien durch gestiegene Sozial- und Lebenshaltungskosten immer weniger. Als Steuerzahler werden sie für notwendigen zusätzlichen Raum für Schulen und Kitas zur Kasse gebeten. Täglich werden sie mit dem Personalmangel im Bildungswesen konfrontiert.

Kein Wunder, dass kostspielige Anwerbeideen für Fachkräfte auf Vorbehalte stoßen. Sorgt doch bitte – so höre ich kritische Stimmen – als Erstes dafür, dass Zuwanderer ohne die Verdrängung von Alteingesessenen Wohnungen und für ihre Kinder die angemessenen Bildungseinrichtungen finden können.

Der deutsche Arbeitsmarkt schreit aber nach Fachkräften. Mit wirkungsvoller Anwerbepolitik darf Deutschland nicht warten. Und dabei darf es im Ergebnis nicht dazu führen, dass vor allem unser Sozialsystem ausgenutzt wird und illegale Zuwanderer von der Anwerbepolitik profitieren.

Fachkräften soll ein Umzug nach Deutschland schmackhaft gemacht werden. Das ist zunächst Aufgabe des Arbeitgebers und der Gestaltung der angebotenen Arbeitsverhältnisse. Der Staat kann durch zusätzliche Leistungen helfen und die legale Einwanderung in den Verwaltungsabläufen erleichtern.

Klimaschutz zurückstellen für den Wohnungsbau in Berlin!

Erfolgreiche Ansiedlungspolitik war schon immer mit staatlichen Hilfen verbunden. In Berlin erinnern uns die Geschichte von Hugenotten und Böhmen an diese Politik preußischer Herrscher. Auch damals war die ansässige Bevölkerung nicht begeistert. Heute werden die geplanten Steuerrabatte für Zuwanderer als ungerecht angesehen.

Der Umzug nach Deutschland aber ist eine besondere Leistung zugunsten der wirtschaftlichen Entwicklung des neuen Wohnsitzes. Übrigens: Umzugskosten können in Deutschland bei der Steuer als Werbungskosten oder haushaltsnahe Dienstleistungen abgeschrieben werden.

Unterschiedlicher Nettolohn von Zuwanderern und alteingesessenen Arbeitnehmern kann und sollte vermieden werden. Gleiche Steuer bei gleicher Arbeit! Und besondere Unterstützung von Zuwanderern für besondere Belastungen des Umzuges und der Eingewöhnung in der neuen Heimat. Einzelheiten zur Idee des Steuerrabattes sollen noch diskutiert werden. Der Bundesarbeitsminister sprach zu Recht von der Gefahren zu „Missverständnissen“.

Warum aber werden unausgegorene Konzepte in die Öffentlichkeit geblasen? Alles, rund um das Thema der Zuwanderung ist dafür viel zu sensibel. Es geht auch um die richtige Kommunikation.

Eine Quelle: www.bz-berlin.de

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