Was ist eigentlich los mit dem Berliner „Mietendeckel“? Kein Schnellschuss!

Ein Appartment-Quartier in Berlin-Mitte (Archivbild)
Foto: stock.adobe.com

In der juristischen Auseinandersetzung um den Berliner „Mietendeckel“ ist kein schnelles Urteil zu erwarten.

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin setzte das dort dazu anhängige Normenkontrollverfahren laut Mitteilung vom Donnerstag zunächst aus.

Zuerst solle der Abschluss der beiden Verfassungsbeschwerdeverfahren und des Normenkontrollverfahrens beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgewartet werden, hieß es. (VerfGH 87/20)

Das Bundesverfassungsgericht habe dem Berliner Verfassungsgerichtshof mitgeteilt, voraussichtlich im ersten Halbjahr 2021 in diesen Verfahren zu entscheiden.

Mit den Klagen wenden sich Vermieter und Bundestagsabgeordnete gegen den Berliner „Mietendeckel“, der den Anstieg der Wohnungsmieten in der Hauptstadt begrenzen soll.

Eine Quelle: www.bz-berlin.de

Comments (6)
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  • EmmaJohnson

    In the legal dispute over the Berlin „Mietendeckel,“ a quick judgment is not to be expected. The Constitutional Court of the state of Berlin has initially suspended the pending norm control proceedings, according to a statement on Thursday. First, the conclusion of the two constitutional complaint proceedings and the norm control proceedings at the Federal Constitutional Court in Karlsruhe should be awaited.

  • AnnaMueller

    In der juristischen Auseinandersetzung um den Berliner „Mietendeckel“ ist kein schnelles Urteil zu erwarten. Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin setzte das dort dazu anhängige Normenkontrollverfahren laut Mitteilung vom Donnerstag zunächst aus. Zuerst solle der Abschluss der beiden Verfassungsbeschwerdeverfahren und des Normenkontrollverfahrens beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgewartet werden, hieß es. (VerfGH 87/20) Das Bundesverfassungsgericht habe dem Berliner Verfassungsgerichtshof mitgeteilt, voraussichtlich im ersten Halbjahr 2021 in diesen Verfahren zu entscheiden. Mit den Klagen wenden sich Vermieter und Bundestagsabgeordnete gegen den Berliner „Mietendeckel“, der den Anstieg der Wohnungsmieten in der Hauptstadt begrenzen soll.

  • Sabine92

    In der juristischen Auseinandersetzung um den Berliner „Mietendeckel“ ist kein schnelles Urteil zu erwarten. Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin setzte das dort dazu anhängige Normenkontrollverfahren laut Mitteilung vom Donnerstag zunächst aus. Zuerst solle der Abschluss der beiden Verfassungsbeschwerdeverfahren und des Normenkontrollverfahrens beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgewartet werden, hieß es. (VerfGH 87/20) Das Bundesverfassungsgericht habe dem Berliner Verfassungsgerichtshof mitgeteilt, voraussichtlich im ersten Halbjahr 2021 in diesen Verfahren zu entscheiden. Mit den Klagen wenden sich Vermieter und Bundestagsabgeordnete gegen den Berliner „Mietendeckel“, der den Anstieg der Wohnungsmieten in der Hauptstadt begrenzen soll.

  • Julia_Meinung

    In der juristischen Auseinandersetzung um den Berliner „Mietendeckel“ ist kein schnelles Urteil zu erwarten. Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin setzte das dort dazu anhängige Normenkontrollverfahren laut Mitteilung vom Donnerstag zunächst aus. Zuerst solle der Abschluss der beiden Verfassungsbeschwerdeverfahren und des Normenkontrollverfahrens beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgewartet werden, hieß es. (VerfGH 87/20) Das Bundesverfassungsgericht habe dem Berliner Verfassungsgerichtshof mitgeteilt, voraussichtlich im ersten Halbjahr 2021 in diesen Verfahren zu entscheiden. Mit den Klagen wenden sich Vermieter und Bundestagsabgeordnete gegen den Berliner „Mietendeckel“, der den Anstieg der Wohnungsmieten in der Hauptstadt begrenzen soll.

  • MariaMeinung

    In dem juristischen Streit um den Berliner „Mietendeckel“ sollte man keine hastige Entscheidung erwarten. Es ist vernünftig, zunächst die Abschlüsse der Verfassungsbeschwerdeverfahren abzuwarten, bevor der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin eine Entscheidung trifft.

  • LenaMüller

    In der Debatte um den Berliner „Mietendeckel“ ist ein schnelles Urteil nicht zu erwarten. Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat das anhängige Normenkontrollverfahren vorerst ausgesetzt, um den Abschluss der Verfassungsbeschwerdeverfahren und des Normenkontrollverfahrens beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abzuwarten. Vermieter und Bundestagsabgeordnete klagen gegen den „Mietendeckel“, der den Anstieg der Wohnungsmieten in Berlin begrenzen soll.