Parteien ringen um Verwaltungsreform: Wie viel Macht bleibt Berlins Bezirken?

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Parteien ringen um Verwaltungsreform: Wie viel Macht bleibt Berlins Bezirken?

CDU und SPD haben sich in einem Eckpunktepapier auf grundsätzliche Fragen zur Verwaltungsreform geeinigt. Viele Fragen sind jedoch noch offen – vor allem zu den Rechten der Bezirke.

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CDU, SPD, Grüne und Linke ringen weiter um die Frage, wie viel Macht und Mitspracherecht den Berliner Bezirken nach der geplanten Verwaltungsreform noch zustehen soll. CDU und SPD hatten sich wie berichtet Ende vergangener Woche auf ein Eckpunktepapier zur Verwaltungsreform geeinigt.

In dem Papier, das auf der Sitzung des Senats am Dienstag beraten wurde, werden die grundlegenden Vorhaben skizziert: eine eindeutige und transparente Aufgabenverteilung, mehr Durchgriffsrechte für die Hauptverwaltung, um die gesamtstädtische Steuerung zu stärken, und eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung der Bezirke.

Grundsätzlich gilt: Der Senat soll in Zukunft deutlich mehr politische Verantwortung für das Verwaltungshandeln tragen, dafür aber auch mehr Eingriffs- und Durchgriffsrechte gegenüber den Bezirken bekommen. Die Bezirke sind insbesondere für bürgernahen Verwaltungsdienstleistungen zuständig, etwa für Berlins Bürgerämter.

Linke spricht von „Bärendienst“ für die Verwaltungsreform

Strittig ist, wie bei erweiterten Durchgriffsrechten der Hauptverwaltung die Interessen der Bezirke gewahrt werden sollen. In dem Eckpunktepapier heißt es dazu unter anderem, dass die Senatskanzlei vorschlägt, dass die Aufgabe der „Wahrung der bezirklichen Interessen zukünftig bei einer/m bestehenden Staatssekretär/in zusammengeführt werden“ können. „Wenn man starke Bezirke will, sollte man es auch ernst meinen“, sagte der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) am Dienstag dazu. Als mögliche weitergehende Rechte für die Bezirke werden zudem genannt: ein Klagerecht gegen Eingriffe des Senats, ein Gesetzesinitiativrecht und ein Rederecht im Abgeordnetenhaus.

Während insbesondere die SPD skeptisch auf zu große Einflussmöglichkeiten der Bezirke blickt, gehen den Linken einige Vorschläge nicht weit genug. Die Koalition wolle „die Behörde zur Wahrung der Bezirksrechte für eine schnelle interne Einigung opfern“, sagte Hendrikje Klein, Sprecherin für Personal und Verwaltung der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus.

„Dringende Verfassungsänderungen wie die zur Verankerung des Konnexitätsprinzips drohen auf die lange Bank geschoben zu werden. Damit erweist die Koalition der Verwaltungsreform einen Bärendienst und zerstört das notwendige Gleichgewicht zwischen stärkerer gesamtstädtischer Steuerung und gestärkten Bezirken“, so Klein.

Das Konnexitätsprinzip bedeutet vereinfach gesagt, dass die Bezirke für die ihr übertragenen Aufgaben auch die notwendigen finanziellen und personellen Mittel bekommen – insbesondere auch bei der Einführung von neuen Aufgaben. Im Eckpunktepapier firmiert das Konnexitätsprinzip – das es theoretisch bereits gibt, das praktisch aber oft ignoriert wird – unter dem Titel „Perspektivisch“.

Enger Zeitplan für die Verwaltungsreform

CDU und SPD verweisen auf die parallel stattfindende Evaluation der Bezirksfinanzen, die ebenfalls reformiert werden sollen. Die „genaue Ausgestaltung“ des Konnexitätsprinzips erfolge „in den weiteren Beratungen“, heißt es im Eckpunktepapier.

Allerdings fordern auch die Grünen hier rasch zu Ergebnissen zu kommen. „Für uns Grüne ist klar, dass das Konnexitätsprinzip nicht nur beschlossen, sondern auch praktisch umgesetzt werden muss“, sagte Stefan Ziller, Sprecher für Digitalisierung, Verwaltung und Bezirke der Grünen-Fraktion. „Ein Behörden-Pingpong, bei dem das Land den Bezirken Aufgaben zuweist, ohne die nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen, muss ein Ende haben.“

Die Oppositionsparteien Grüne und Linke sind in eng in den Prozess für eine Verwaltungsreform eingebunden. Wegners Ziel ist es, am Ende zu einem überparteilichen Beschluss zu kommen. Sollten einige der Reformen auch in der Berliner Verfassung verankert werden, was ebenfalls Wegners erklärtes Ziel ist, sind CDU und SPD auf die Zustimmung von mindestens einer der beiden Oppositionsparteien angewiesen.

Der Zeitplan für die Reform ist eng: Bis Mitte Oktober wollen CDU, SPD, Grüne und Linke strittige Fragen geklärt haben, ein Senatsbeschluss soll spätesten am 17. Dezember erfolgen. Anfang 2025 könnte die Verwaltungsreform ins parlamentarische Verfahren gehen.

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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