Rassistische Parolen auf Sylt: Kassiert man dafür zu Recht die Kündigung?

© Getty Images/Simon D. Warren

Nach dem Eklat in der „Pony“-Bar haben erste Beteiligte die Kündigung bekommen. Zu Recht? Felix Hartmann, Arbeitsrechtsprofessor an der FU Berlin, über die Grenzen des Erlaubten.

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Herr Hartmann, auf Sylt haben Urlauber „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus“ gesungen und sind dabei gefilmt worden. Die ersten haben bereits die Kündigung bekommen oder sind freigestellt worden, andere Arbeitgeber prüfen noch arbeitsrechtliche Konsequenzen. Kann man wegen ausländerfeindlicher Parolen in der Freizeit fristlos gekündigt werden?
So einfach ist das nicht. Um eine außerordentlich-fristlose Kündigung auszusprechen, braucht der Arbeitgeber einen wichtigen Grund. Das Verhalten der Sylt-Urlauber mag zwar strafbar sein, etwa als Volksverhetzung oder als Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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