Wer vor Kindern kifft, soll 1000 Euro zahlen: Berliner CDU-Fraktion legt Bußgeldkatalog zum Cannabisgesetz vor

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Wer vor Kindern kifft, soll 1000 Euro zahlen: Berliner CDU-Fraktion legt Bußgeldkatalog zum Cannabisgesetz vor

Seit drei Monaten gilt das Cannabisgesetz. Die CDU macht nun Druck für einen Bußgeldkatalog. 500 Euro sollen fällig werden fürs Kiffen vor Schulen und Kitas.

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Die Berliner CDU-Fraktion drängt auf hohe Bußgelder für Verstöße gegen das Cannabisgesetz. Am Freitag hat die Fraktion bei ihrer Klausur im hessischen Oberursel einen Entwurf für einen Bußfeldkatalog beschlossen. Der orientiert sich bei der Höhe der Bußgelder an Hamburg und teilweise an Bayern.

Bislang hat Berlin auch drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes keine Regeln, wie Verstöße geahndet werden. Die CDU erhöht nun den Druck auf den Senat und die vom Koalitionspartner SPD geführte Gesundheitsverwaltung, um eine klare Linie bei Ordnungswidrigkeiten durchzusetzen. Die Gesundheitsverwaltung hat einen eigenen Entwurf für einen „ausgewogenen“ Katalog entwickelt, der aber erst in einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe auch mit den Bezirken diskutiert werden soll, hieß es.

„Keine Liberalisierung auf Kosten von Kindern und Jugendlichen“

CDU-Fraktionschef Dirk Stettner zeigte sich entschlossen. Es gehe um „klare Regeln für mehr Rechtssicherheit“, sagte er dem Tagesspiegel. „Die Ampel-Mehrheit hat im Bundestag den Cannabis-Konsum und Anbau teillegalisiert. Berlin wird jetzt mit neuen Bußgeldern dafür sorgen, dass sich der Gesundheitsschutz anderer nicht in Rauch auflöst, denn wir wollen keine Liberalisierung auf Kosten von Kindern und Jugendlichen“. In Sichtweite etwa von Kitas, Schulen und Sportstätten gelte Konsum-Verbot, „sonst drohen empfindliche Strafen“.

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Mit hohen Bußgeldern sollen vor allem junge Menschen geschützt werden. Wer „in unmittelbarer Gegenwart von Personen“ unter 18 Jahren kifft, soll bis zu 1000 Euro zahlen müssen. Für den Cannabiskonsum in Fußgängerzonen oder in 100 Metern Sichtweite von Kindergärten, Schulen, Spiel- und Sportplätzen, aber auch bei Anbauvereinen sollen 500 Euro fällig werden.

Wer sein Cannabis und Anbauutensilien in seiner Wohnung nicht vor dem Zugriff von Kindern und Jugendlichen sichert, soll von 500 bis 750 Euro zahlen müssen. Wer mit 25 bis 30 Gramm außerhalb seiner Wohnung erwischt wird, dem sollen 500 bis 1000 Euro aufgebrummt werden. Dasselbe gilt für jene, die zwischen 50 und 60 Gramm Cannabis zu Hause horten. Alles über 30 Gramm unterwegs und über 60 Gramm daheim wäre eine Straftat.

Richtig teuer soll es für jene werden, die Cannabissamen aus Nicht-EU-Ländern für eigene Geschäfte einführen. Hier sollen die Behörden Bußgelder von bis zu 30.000 Euro verhängen können. Der Konsum in militärischen Bereichen wie dem Bundeswehrkrankenhaus soll mit 500 Euro belangt werden, der Anbau bis zu 1250 Euro und der reine Besitz von Cannabis mit bis zu 1000 Euro.

30.000Euro Bußgeld soll es für die Einfuhr von Cannabissamen aus Nicht-EU-Ländern für eigene Geschäfte geben.

Das Cannabisgesetz ist ein Bundesgesetz, Anbau, Weitergabe und Konsum wurden nicht grundsätzlich legalisiert, sondern nur im begrenzten Rahmen erlaubt. Klar geregelt sind Straftaten, bei den Ordnungswidrigkeiten sind nur die Tatbestände benannt und die maximale Höhe von Bußgeldern – bis zu 10.000 Euro in den meisten Fällen, bei einigen bis zu 30.000 Euro.

Die Höhe der Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten müssen die Bundesländer regeln. Die hinkten bei den Bußgeldkatalogen hinterher. Am schnellsten war Bayern. Im Freistaat ist das Kiffen auch auf Volksfesten und in Biergärten untersagt. So weit geht Berlins CDU-Fraktionschef Stettner nicht: „Mit unserem Vorschlag übernehmen wir den Katalog Hamburgs, da die Stadtstaaten am ehesten miteinander vergleichbar sind.“

Die CDU-Fraktion fordert, dass der Bußgeldkatalog spätestens bis 1. September kommt. Ansonsten drohe eine „Über-Liberalisierung“, es könnte der Eindruck entstehen, dass alles erlaubt sei.

Die CDU will die nach dem Gesetz vorgesehenen Maximalhöhen für Bußgelder nicht ausschöpfen, aber für Berlin noch empfindlich hoch ansetzen. „Gegner der Liberalisierung könnten dazu neigen, hohe Bußgelder zu verhängen, Befürworter der Liberalisierung könnten die verbliebenen Beschränkungen noch immer zu streng finden und Bußgelder, wenn überhaupt, sehr niedrig ansetzen“, heißt es im Beschluss.

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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