Nachrichten, Lokalnachrichten und Meldungen aus Berlin und Brandenburg, Polizeimeldungen und offizielle Pressemeldungen der Landespressestelle des Landes Berlin.

Bundesverfassungsgericht prüft: Verletzt die Strompreisbremse die Rechte der Erzeuger?

Bundesverfassungsgericht prüft: Verletzt die Strompreisbremse die Rechte der Erzeuger?

© dpa/Silas Stein

Bundesverfassungsgericht prüft: Verletzt die Strompreisbremse die Rechte der Erzeuger?

Preisbremsen sollten Verbraucher vor explodierenden Strompreisen bewahren. Aber waren sie juristisch einwandfrei? Diese Frage soll nun Deutschlands oberstes Gericht klären.

Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob die zeitweise Abschöpfung von Zufallsgewinnen von Stromerzeugern im Zuge der Strompreisbremse mit dem Grundgesetz vereinbar war. Der Erste Senat wolle dafür zunächst sein Verständnis von der Funktionsweise und dem Preisbildungsmechanismus am Strommarkt vertiefen, sagte Gerichtspräsident Stephan Harbarth zu Beginn der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet (Az. 1 BvR 460/23; 1 BvR 611/23).

Ziel der mittlerweile ausgelaufenen Strompreisbremse war es, Verbraucher angesichts der Energiekrise bei hohen Strompreisen zu entlasten. Zur Gegenfinanzierung wurden teils sogenannte Überschusserlöse oder Zufallsgewinne von Stromerzeugern abgeschöpft.

Dagegen legten 22 Betreiber von Ökostromanlagen Verfassungsbeschwerde ein. Die Bewältigung der Energiekrise sei Verantwortung des Staates, und daher aus Steuermitteln zu finanzieren, bekräftigte Rechtsanwalt Christian von Hammerstein auf der Klägerseite.

Vor Gericht ging es am Dienstag auch um den Mechanismus der sogenannten Merit Order, wonach die teuersten Kraftwerke am Strommarkt den Preis bestimmen. Infolge der durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine gestiegenen Gaspreise waren 2022 daher auch die Preise anderer Erzeugungsarten gestiegen – obwohl ihre Kosten in etwa gleich blieben.

Die dadurch entstandenen Überschusserlöse mussten die Anlagenbetreiber nach den Regelungen im Strompreisbremsegesetz teils an die Netzbetreiber abgeben. Damit sollten die Unternehmen zur Beruhigung am Strommarkt beitragen, sagte Philipp Steinberg, Ministerialdirektor beim Wirtschaftsministerium.

Die Bundesregierung habe etwa durch die zeitliche Begrenzung darauf geachtet, den Eingriff so gering wie möglich zu halten. Die Abschöpfung war auf den Zeitraum vom 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2023 begrenzt. (dpa)

Zur Startseite

  • Bundesverfassungsgericht
  • Energiekrise
  • Strom

showPaywall:falseisSubscriber:falseisPaid:showPaywallPiano:false

Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

Hinterlasse eine Antwort

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.