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Druck auf Mindestlohnkommission: Arbeitsminister Heil fordert 14 bis 15 Euro

Druck auf Mindestlohnkommission: Arbeitsminister Heil fordert 14 bis 15 Euro

© dpa/Marijan Murat

Druck auf Mindestlohnkommission: Arbeitsminister Heil fordert 14 bis 15 Euro

EU-Mindestlohnrichtlinie erhöht den Druck auf die Kommission, die bislang übliche Berechnung zu ergänzen. Arbeitgeber werfen Heil „Wahlkampfgetöse“ vor.

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Eine Woche nach einer Sitzung der Mindestlohnkommission erhöht Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) den Druck auf das Gremium, das von ihm eingesetzt wird. Da die EU-Kommission im November zu informieren sei, wie Deutschland die Brüsseler EU-Mindestlohnrichtlinie umsetzt, erwarte er einen entsprechenden Vorschlag von der Mindestlohnkommission. „2026 wird der Mindestlohn zwischen 14 und 15 Euro liegen“, sagte Heil am Montag im „Morgenmagazin“.

Derzeit liegt die Lohnuntergrenze bei 12,41 Euro und steigt Anfang 2025 auf 12,82 Euro. Über weitere Erhöhungen in den Jahren 2026 und 2027 entscheidet die Kommission im Juni 2025. Das ist Minister Heil zu spät. Eigentlich. In seinem Schreiben an die Vorsitzende der Mindestlohnkommission, Christiane Schönefeld, führt er aus, dass „die Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union bis zum 15. November in nationales Recht umzusetzen ist“.

Er sehe die Vorgabe der EU als erreicht an, „wenn die Mindestlohnkommission den Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns bei den nächsten Anpassungsentscheidungen berücksichtigt“.

In der Kommission heißt es dazu, wenn im kommenden Juni die entsprechenden Beschlüsse gefasst würden, entspreche das zumindest zeitlich auch noch den Vorgaben der EU sowie den Erwartungen des Ministers.

12,82Euro beträgt der Mindestlohn 2025

Die EU-Mindestlohnrichtlinie ist schon einige Jahre alt, doch es gab eine Übergangsfrist bis Mitte November, sodass die nationale Politik jetzt tätig werden muss. Auch mit Blick auf die Richtlinie hatten die Arbeitnehmerseite in der Mindestlohnkommission, die sich paritätisch aus jeweils drei Gewerkschaftern und Arbeitgebervertretern sowie der unparteiischen Vorsitzenden Christiane Schönefeld zusammensetzt, im Juni 2023 für eine deutliche Erhöhung eingesetzt.

Die Arbeitgeber beschlossen jedoch mit der Stimme von Schönefeld einen kleinen Aufschlag um 41 Cent auf 12,41 Euro zum 1. Januar 2024 und um weitere 41 Cent auf 12,82 Euro ein Jahr später. Hätte sich das Gremium an der EU-Richtlinie orientiert und die Höhe des Medianlohns berücksichtigt, dann gebe es bereits in diesem Jahr einen Stundenlohn von rund 14 Euro für die rund sechs Millionen Mindestlohnempfänger.

Bislang war die Berechnungsgrundlage allein die Tariflohnentwicklung in den vorausgegangenen zwei Jahren. Der sogenannte Tarifindex des Statistischen Bundesamtes wird auch künftig herangezogen, zuletzt 2023 und 2024 häufig zweistellige Gehaltserhöhungen gab, wird allein der Index für eine deutliche Erhöhung des Mindestlohns 2026 und 2027 führen. Dazu ist die EU-Richtlinie zu berücksichtigen. „Der Mindestlohnkommission kommt es nun zu, diese europäischen Vorgaben mit Leben zu füllen“, schreibt Arbeitsminister Heil an Schönefeld. In der Konsequenz steigt der Mindestlohn 2027 in Richtung 15 Euro.

Die Arbeit der Mindestlohnkommission ist durch diesen fortgesetzten Wortbruch infrage gestellt.

Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeberverbände BDA

Das Schreiben Heils wies Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) als „Wahlkampfgetöse“ zurück. Die Arbeit der Kommission werde „durch diesen fortgesetzten Wortbruch infrage gestellt“, meinte der frühere CDU-Politiker Kampeter.

Die von der Ampel durchgesetzte Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro im Oktober 2022 hatte die Arbeitgeber derart empört, dass sie den Rückzug aus der Kommission in Betracht zogen. Damit droht Kampeter auch jetzt. Wenn sich Heil einmische und „bestimmte Erwartungen“ formuliere, „bedeutet dies de facto das Ende der unabhängigen Mindestlohnkommission“.

Mitglieder werden neu berufen

Die aktuelle Intervention von Heil ist aus verschiedenen Gründen pikant. Grundsätzlich agiert die Mindestlohnkommission unabhängig, doch die Bundesregierung beruft die Mitglieder. Alle fünf Jahre reichen dazu Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihre Personalvorschläge ein. Die aktuelle Berufungsperiode endet am 16. Dezember, sodass ein Verfahren zur Neuberufung ansteht.

So weit, so normal. Indes ist die Nominierung der Kandidatin für den Vorsitz diesmal schwierig. Seit Anfang 2023 amtiert Christiane Schönefeld, die den altersbedingt zurückgetretenen Jan Zilius ersetzt hatte. Ob die DGB-Seite eine erneute Berufung von Schönefeld befürwortet, ist offen. Die Empörung über Schönefelds Abstimmungsverhalten im Juni 2023 war so groß, dass sich selbst der Bundeskanzler zu Wort meldete und für einen höheren Mindestlohn plädierte.

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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