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E-Paper „Näncy“: Verfassungsschutz prüft „Compact“-Nachfolge
Ein Magazin namens „Näncy“ soll die Nachfolge von dem Blatt „Compact“ des rechten Verlegers Jürgen Elsässer antreten. Auch der Verfassungsschutz interessiert sich dafür.
Der deutsche Verfassungsschutz prüft derzeit Aktivitäten im Umfeld des verbotenen „Compact“-Magazins. „Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet mögliche Folgeaktivitäten des verbotenen Vereins im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeiten“, teilte ein Sprecher des zuständigen Bundesinnenministeriums (BMI) auf KNA-Anfrage mit.
Die Macher des verbotenen „Compact“-Magazins hatten in der vergangenen Woche wie angekündigt als Ersatz ein neues Magazin veröffentlicht. Dieses ist nicht im Handel erhältlich, sondern nur als E-Paper, dass individuell im Internet bestellt werden muss. Da der Verlag von „Compact“ und weitere Unternehmen in seinem Umfeld unter das Verbot fallen, übernimmt der Berliner Verlag Sodenkamp & Lenz Produktion und Versand.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte am 16. Juli den Verlag hinter „Compact“ und weitere verbundene Unternehmen auf Grundlage des Vereinsrechts verboten. Das in Anspielung auf Faeser „Näncy“ betitelte Magazin wird weiterhin maßgeblich von „Compact“-Herausgeber Jürgen Elsässer bestimmt. Nach eigenen Angaben enthält es vor allem Inhalte, die für die August-Ausgabe von „Compact“ vorgesehen waren. „Compact“ geht derzeit juristisch gegen das Verbot vor, zuständig ist das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Neuer Verlag einschlägig bekannt
Ob auch das neue Magazin verboten werden kann, ist offen. „Zu möglichen weiteren Vereinsverboten äußert sich das BMI grundsätzlich nicht, um etwaige Maßnahmen nicht zu gefährden“, so der Sprecher.
Der Verlag Sodenkamp & Lenz wurde 2020 von den Dramaturgen und Journalisten Hendrik Sodenkamp und Anselm Lenz gegründet. Hier erscheint auch die Wochenzeitung „Demokratischer Widerstand“, die als Organ der Querdenkerbewegung gilt und laut Berliner Verfassungsschutzbericht 2023 die „Delegitimierung des Staates“ anstrebt. Bereits der Verfassungsschutzbericht 2022 stellte fest, dass zu den „zentralen Argumentationsmustern“ des Blattes „die Gleichsetzung des demokratischen Verfassungsstaates mit einer Diktatur“ gehöre. (KNA)
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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de