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Fußfessel für gewalttätige Ex-Partner: Berliner Justizsenatorin will nicht auf Bund warten

Fußfessel für gewalttätige Ex-Partner: Berliner Justizsenatorin will nicht auf Bund warten

© dpa/Julian Stratenschulte

Exklusiv Fußfessel für gewalttätige Ex-Partner: Berliner Justizsenatorin will nicht auf Bund warten

Zwei Frauen wurden kürzlich in Berlin von ihren Ex-Partnern erstochen. Im Senat wird die Debatte um Konsequenzen nun konkreter.

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Zwei Berlinerinnen sind in der vergangenen Woche von ihren früheren Partnern erstochen worden, eine dritte Frau wurde nur knapp vor ihrem brutalen Ex gerettet. Nun wird die Debatte um Femizide konkreter. „Neben anderen Institutionen ist die Justiz in der Verantwortung, die Opfer zu schützen“, sagte Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) dem Tagesspiegel am Freitag. „Dazu gehören unter anderem präventive Maßnahmen wie die elektronische Fußfessel. Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Fußfessel in Berlin eingeführt wird. Denn das ist auch auf Landesebene möglich.“

Badenberg begründet den Schritt damit, dass es voraussichtlich zu lange dauere, bis die Fußfessel im Gewaltschutzgesetz des Bundes aufgenommen sein werde. Genau dazu hatte die Senatorin vergangene Woche den Bundesjustizminister aufgefordert: Marco Buschmann (FDP) hatte gesagt, er seid dafür offen, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe kläre die bundesgesetzlichen Möglichkeiten.

Fußfessel im Polizeigesetz regeln?

Der Berliner Justizverwaltung zufolge ist es möglich, den Einsatz der Fußfessel im Allgemeinen Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu regeln. Im meist nur als „Asog“ bezeichneten Gesetz sind allerlei Befugnisse der Berliner Polizei festgeschrieben. In einigen anderen Bundesländern – darunter Brandenburg – ist der Einsatz der Fußfessel für übergriffige Ex-Partner schon möglich. Auch Brandenburg fordert allerdings eine bundeseinheitliche Regelung des Fußfesseleinsatzes im Gewaltschutzgesetz. Die Berliner Linkspartei hat den Vorstoß als „Symbolpolitik“ bezeichnet.

Eine elektronische Fußfessel übermittelt den Aufenthaltsort eines dazu Verurteilten per Funk. Nähert sich derjenige dann trotz Kontaktverbots der Wohnung oder dem Arbeitsplatz seines früheren Opfers, wird die Polizei alarmiert. Zudem könnte – und das ist Kern des aktuellen Vorschlags – das potenzielle Opfer selbst über einen Empfänger oder aber das Handy gewarnt werden, bevor die Polizei den Ort erreicht. Womöglich gebe es so auch Beweismittel durch eben jene elektronischen Daten. Die könnten zur Strafverfolgung und in etwaigen Gerichtsprozesse verwendet werden. Das müssten Juristen jedoch noch bewerten.

Auch Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) zufolge müsse Berlin mehr für den Schutz von Frauen vor Gewalt tun. Sie habe deshalb einen Brief an die zuständige Bundesfrauenministerin Lisa Paus (Grüne), an den Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) und an den Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) geschrieben, sagte Kiziltepe am Donnerstag.

Tödlicher Angriff auf vierfache Mutter

Auslöser der aktuellen Debatte war der tödliche Angriff auf eine 36-Jährige in Zehlendorf. Mit „ungewöhnlich vielen Stichen“, wie ein Ermittler dem Tagesspiegel sagte, habe ein 50-jähriger Mann seine frühere Frau attackiert. Sie verblutete trotz eines Rettungseinsatzes und einer Not-OP in der nahen Charité.

Das libanesische Paar hatte sich vor Längerem getrennt. Die 36-jährige Mutter von vier Kindern erstritt vor Gericht sogar ein Kontaktverbot gegen ihren Ex. Der Mann hätte also einen Abstand halten müssen, lauerte der Frau aber vor deren Wohnhaus auf. Ein elektronisches Signal hätte das Opfer womöglich erfolgreich warnen können. Der 50-Jährige sitzt in Untersuchungshaft.

Fussfesseln werden öfter dann angeordnet, wenn Straftäter aus der Haft entlassen werden, aber noch als gefährlich gelten. In dieser Woche etwa wurde dies zur Auflage für einen Reichsbürger in Sachsen-Anhalt, der einst auf Polizisten schoss, und seine Strafe abgesessen hat. 

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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