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„Jetzige Praxis nicht zulässig“: Ex-Verfassungsrichter hält Zurückweisungen an Grenzen für geboten

„Jetzige Praxis nicht zulässig“: Ex-Verfassungsrichter hält Zurückweisungen an Grenzen für geboten

© dpa/Patrick Pleul

„Jetzige Praxis nicht zulässig“: Ex-Verfassungsrichter hält Zurückweisungen an Grenzen für geboten

Es gebe keine europarechtliche Regel, die über dem Paragrafen 18 des deutschen Asylgesetzes stehe, sagt Hans-Jürgen Papier. Menschen aus sicheren Drittstaaten sei daher die Einreise zu verweigern.

Die Messerattacke von Solingen mit drei Toten hat die Debatte über den Kurs in der Migrationspolitik in Deutschland neu entfacht. Innerhalb weniger Tage einigte sich die Ampelkoalition auf ein Paket in der Sicherheits- und Asylpolitik. Auch nach einem ersten Gipfel von Kanzler Olaf Scholz (SPD) und den Bundesländern reichen der Union die beschlossenen Maßnahmen längst nicht aus,

CDU-Chef Friedrich Merz pocht unter anderem auf Zurückweisungen von Migranten an den deutschen Grenzen. Merz betonte am Freitag erneut, dass dies Voraussetzung dafür sei, dass die Unionsvertreter an einem weiteren, für Dienstag geplanten Migrationsgespräch von Regierung, Opposition und Ländern teilnehmen. Dieses Zurückweisen müsse „umfassend, nicht irgendwie und ein bisschen“ sein.

Sollte Scholz wegen der Grünen keine Verständigung darüber in der Ampel erzielen, müsse er von seiner „Richtlinienkompetenz Gebrauch machen“, forderte der Unionsfraktionschef.

Die jetzige Praxis, die faktisch ein Zutrittsrecht für jeden vorsieht, der das Wort Asyl ausspricht, halte ich für nicht zulässig.

„Jetzige Praxis nicht zulässig“: Ex-Verfassungsrichter hält Zurückweisungen an Grenzen für geboten

Hans-Jürgen Papier, früherer Präsident des Bundesverfassungsgerichts

Die Rechtmäßigkeit von Zurückweisungen ist umstritten. Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat in der Debatte nun klare Aussagen getroffen. „Ich halte Zurückweisungen nach Paragraf 18 Asylgesetz nicht nur für möglich, sondern sogar für geboten“, sagte Papier der „Bild“.

Nach Paragraf 18 sei Menschen, „die aus sicheren Drittstaaten einreisen, die Einreise zu verweigern“. Deutschland sei „ausnahmslos von sicheren Drittstaaten“ umgeben.

Papier zufolge, der dem höchsten deutschen Gericht von 2002 bis 2010 vorsaß, gibt es keine europarechtlichen Regelungen, die über deutschem Recht wie dem Paragrafen 18 des Asylgesetzes stehen. Dieser Paragraf erlaubt Zurückweisungen von Asylbewerbern, die über ein anderes EU-Land nach Deutschland einreisen und Asyl beantragen wollen.

„Die jetzige Praxis, die faktisch ein Zutrittsrecht für jeden vorsieht, der das Wort Asyl ausspricht, halte ich für nicht zulässig“, sagte Papier weiter. Die etwa aus humanitären Gründen mögliche Ausnahme sei an den Außengrenzen Deutschlands zur Regel geworden, sagte Papier. Dies widerspreche dem Sinn des Asylrechts.

Zu Einwänden vor allem von den Grünen, Zurückweisungen seien aus europarechtlichen Gründen wie der „Dublin-II-Verordnung“ an der deutschen Außengrenze nicht ohne weiteres möglich, sagte Papier, diese Frage stelle sich eigentlich nicht: „Denn in der Frage, wer zu uns kommen darf, ist der Kernbereich der staatlichen Souveränität Deutschlands unmittelbar betroffen.“

Ein souveräner Staat könne „nicht gezwungen werden, jeder Person aus der Welt, die an der Grenze angibt, Asyl zu wollen, die Einreise zu gewähren“. Der „Kernbereich“ der staatlichen Souveränität Deutschlands sei „unantastbar und unverzichtbar“ und stehe „über europäischem Recht“, sagte Papier weiter.

FDP-Innenexpertin Linda Teuteberg sagte der Zeitung: „Die Frage von Zurückweisungen ist in erster Linie eine des politischen Willens.“

Teuteberg weiter: „Wer das Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat stärken will, muss dafür sorgen, dass die Bürger ihn mit Funktions- und Handlungsfähigkeit verbinden und nicht nur mit ,Geht nicht’.“ (lem)

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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