© Gestaltung: Bettina Seuffert/ Fotos: Freepik (3)
Wer im Internet gegen andere hetzt, kann seinen Job verlieren. Die Arbeitsrechtlerin Katja Hinz erklärt, ab wann eine falsche Aussage oder ein Klick ernste Konsequenzen haben können.
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Frau Hinz, die Universitäts-Präsidentin Geraldine Rauch von der TU Berlin steht in der Kritik, weil sie antisemitische Posts geliked hat. Sie ist weiterhin im Amt, auch weil der Aufsichtsrat an ihr festhält. Ihr Fall ist aufgrund ihrer Position und ihres Beamtenstatus sehr besonders. Aber mal angenommen, ein ganz normaler Angestellter hätte einen vergleichbaren Post geliked – wäre das ein Kündigungsgrund?
Dass das Verbreiten einer antisemitischen Äußerung zu einer Kündigung führt, ist absolut möglich – und in den letzten Jahren vermehrt vorgekommen. Unsere Kanzlei hat Arbeitgeber in ähnlichen Fällen vertreten. Auch hier ging es um das Liken oder Weiterverbreiten von recht eindeutigen antisemitischen Inhalten bei Social Media. Die Gerichte haben in unseren Verfahren die fristlosen Kündigungen zum Teil für rechtmäßig erklärt. Die Rechtssprechung ist hier ziemlich klar. Häufig scheitert eine Kündigung in der Praxis aber an Formalien.
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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de