Bundesregierung plant, Cannabisgesetz nachträglich zu verschärfen: Kein Spielraum für Anbau-Geschäftsmodelle

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Um Anbau-Geschäftsmodelle zu verhindern: Bundesregierung möchte Berichten zufolge das Cannabisgesetz nachträglich verschärfen

Der Cannabisanbau kann zum Entstehen von gewerblichen Strukturen führen – das fürchtet zumindest die Bundesregierung. Daher soll es weitere Regulierungen geben.

Die Bundesregierung will das Cannabisgesetz einem Bericht zufolge nachträglich verschärfen. Einem Gesetzesentwurf zufolge, aus dem die „Augsburger Allgemeine“ am Samstag zitierte, will die Koalition insbesondere das Entstehen gewerblicher Strukturen beim Anbau verhindern.

So sollten etwa nicht mehrere Anbauvereine Plantagen am selben Ort oder im selben Gebäude betreiben können.

Zur Durchsetzung sollten die Behörden mehr Freiheit bei Kontrollen und einen größeren Ermessensspielraum erhalten, um die Genehmigung von Anbauflächen zu untersagen: „Die zuständige Behörde kann die Erlaubnis versagen, wenn Anbauflächen oder Gewächshäuser der Anbauvereinigung sich in einem baulichen Verbund mit oder in unmittelbarer räumlicher Nähe zu Anbauflächen oder Gewächshäusern anderer Anbauvereinigungen befinden“, zitierte die Zeitung aus dem Entwurf.

Ab dem 1. April ist Erwachsenen ab 18 Jahren der Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum erlaubt.

© dpa/Sebastian Gollnow

Auch das Entstehen weiterer Geschäftsmodelle rund um den Anbau von Cannabis will die Bundesregierung demnach verhindern. Den Anbauvereinen solle es dafür verboten werden, einen Anbieter mit mehreren Dienstleistungen zu beauftragen. Damit solle verhindert werden, dass sich Unternehmen auf Paketlösungen für den Anbau von Cannabis spezialisieren.

Der Gesetzentwurf verweist demnach auf Konflikte mit europäischem Recht, die bei großen und möglicherweise gewerblich genutzten Plantagen drohen würden. Indem sie den Behörden mehr Kompetenzen beim Vorgehen gegen eventuelle Regelverstöße einräume, wolle die Bundesregierung auch den Ländern entgegenkommen, die das Cannabisgesetz scharf kritisieren.

Das Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis gilt seit dem 1. April. Besitz und kontrollierter Anbau zum privaten Gebrauch sind damit erlaubt, allerdings mit zahlreichen Einschränkungen. Der Konsum im öffentlichen Raum ist beschränkt erlaubt – in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen und in der Nähe von Schulen, Kitas und Sportstätten etwa ist er verboten. (AFP)

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

Comments (5)
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  • Anna Müller

    Plant die Bundesregierung, Cannabisgesetz nachträglich zu verschärfen, um die Entstehung von gewerblichen Strukturen zu verhindern?

    • Max Bauer

      Ja, die Bundesregierung plant tatsächlich, das Cannabisgesetz nachträglich zu verschärfen, um gewerbliche Strukturen beim Anbau zu unterbinden. Es sollen weitere Regulierungen eingeführt werden, um das Entstehen von Anbau-Geschäftsmodellen zu verhindern.

  • LenaSchreiber

    Diese Entscheidung der Bundesregierung scheint vernünftig zu sein, um unkontrollierten Cannabisanbau einzudämmen. Es ist wichtig, gewerbliche Strukturen zu regulieren und das Entstehen von Anbau-Geschäftsmodellen zu verhindern. Hoffentlich führt dies zu einer besseren Kontrolle und Sicherheit im Umgang mit Cannabisprodukten.

  • AnnaMüller

    Denkt die Bundesregierung, dass diese verschärfte Gesetzesnovelle wirklich effektiv sein wird, um gewerbliche Strukturen beim Cannabisanbau zu unterbinden?

  • AnnaMüller

    Wird durch die geplanten Gesetzesänderungen auch der medizinische Anbau von Cannabis beeinträchtigt?