Urteil zu Nazi-Parole könnte noch heute fallen : Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafe für Höcke

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Urteil zu Nazi-Parole könnte noch heute fallen : Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafe für Höcke

Der Prozess um das Verwenden einer NS-Parole könnte für Höcke noch heute ein Ende haben. Folgt das Gericht der Staatsanwaltschaft, bekommt Thüringens AfD-Chef eine Bewährungsstrafe.

Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wegen des Verwendens einer verbotenen NS-Parole acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert. Die Bewährungszeit solle bei zwei Jahren liegen, sagte Staatsanwalt Benedikt Bernzen am Montag vor dem Landgericht in Halle. Zudem solle Höcke 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung, zum Beispiel die KZ-Gedenkstätte Buchenwald, zahlen.

Zuvor hatte das Gericht alle Beweisanträge der Verteidiger abgelehnt. Unter anderem hatten sie gefordert, Gutachter und weitere Zeugen zu hören sowie Literatur und Videos heranzuziehen. Anträgen der Staatsanwaltschaft gab das Gericht statt. Dabei geht es um den X-Account Höckes mit Blick auf die Zahl der Follower und die Zahl der Aufrufe des Videos von der Veranstaltung, bei der Höcke den Spruch angestimmt haben soll. Möglich ist, dass noch heute ein Urteil verkündet wird.

Höcke muss sich vor Gericht verantworten, weil er bei einem Stammtisch seiner Partei mit rund 350 Teilnehmern im thüringischen Gera im vergangenen Dezember die verbotene Nazi-Parole „Alles für Deutschland“ angestimmt haben soll. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft sagte er die ersten beiden Worte und animierte durch Gesten das Publikum, den Spruch zu vervollständigen. Dieser wurde einst von der Sturmabteilung (SA) verwendet, der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP. Höcke weist alle Vorwürfe zurück und sieht sich als unschuldig.

Für den 52-Jährigen ist es der zweite Strafprozess am Landgericht Halle. Am 14. Mai war er wegen der gleichen Nazi-Parole zu einer Geldstrafe von zusammen 13.000 Euro verurteilt worden. Er hatte den Spruch im Mai 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg genutzt. Rechtskräftig ist die Entscheidung nicht, denn Höcke legte Revision ein. Damals wie auch nun lautet der Tatvorwurf Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. (dpa)

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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