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Gericht hebt „Compact“-Verbot teilweise auf: Rechtsextremes Magazin darf zunächst weiter erscheinen

Gericht hebt „Compact“-Verbot teilweise auf: Rechtsextremes Magazin darf zunächst weiter erscheinen

© dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Update Gericht hebt „Compact“-Verbot teilweise auf: Rechtsextremes Magazin darf zunächst weiter erscheinen

Im Eilverfahren entschied das Leipziger Bundesverwaltungsgericht in einem Punkt zugunsten von „Compact“. Die Zeitschrift darf unter Auflagen vorläufig erscheinen. Die Innenministerin Faeser steht unter Kritik.

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Das rechtsextremistische Magazin „Compact“ hat einen Teilerfolg im juristischen Streit um sein Verbot durch das Bundesinnenministerium errungen. Das Bundesverwaltungsgericht gab einem Eilantrag der Compact-Magazin GmbH auf aufschiebende Wirkung ihrer Klage in Teilen statt, wie das Gericht am Mittwoch in Leipzig mitteilte.

Das Magazin darf nun unter Auflagen vorläufig weiter erscheinen. Das Bundesinnenministerium hält sein Verbot auch nach der ersten Gerichtsentscheidung weiter für begründet und will seine Position im Hauptsacheverfahren umfassend darlegen.

Das Bundesinnenministerium hatte „Compact“ erst kürzlich verboten, weil es sich bei dem Magazin um ein „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ handele, so Ministerin Faeser zum Verbot Mitte Juli.

Die Vereinigung „COMPACT-Magazin GmbH“ lehne die verfassungsmäßige Ordnung nach ihren Zwecken und ihrer Tätigkeit ab und weise eine verfassungsfeindliche Grundhaltung auf, hieß es in der Verbotsverfügung.

Die Leipziger Richter sahen keine Bedenken gegen die Anwendbarkeit des Vereinsgesetzes als Mittel des Verbots, das zuvor auch vielfach für Diskussionen gesorgt hatte. Vielmehr könne „nicht abschließend beurteilt werden“, ob die Vereinigung auch tatsächlich den Verbotsgrund des „Sich-Richtens“ gegen die verfassungsmäßige Ordnung erfüllt.

Einzelne Ausführungen des Magazins lassen zwar Anhaltspunkte insbesondere für eine Verletzung der Menschenwürde erkennen, teilte das Gericht mit. Auch deute „Überwiegendes“ darauf hin, dass „Compact“ rhetorisch in vielen Beiträgen eine „kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen“ einnehme.

Dennoch bestehen Zweifel, ob diese angesichts der mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in „weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge“ in den Ausgaben des „Compact“-Magazins für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, dass das Verbot unter „Verhältnismäßigkeitspunkten“ gerechtfertigt ist. Aus diesem Grund sei das Publikationsverbot bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren vorerst ausgesetzt.

„Denn als mögliche mildere Mittel sind presse- und medienrechtliche Maßnahmen, Veranstaltungsverbote, orts- und veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote von Versammlungen in den Blick zu nehmen“, ist außerdem in der Begründung des Gerichts zu lesen.

Kubicki: Nancy Faeser ist auf juristisch dünnem Eis „eingebrochen“

„Verfassungsministerin Nancy Faeser hat sich auf juristisch extrem dünnes Eis begeben und ist eingebrochen. Sollte sie auch im Hauptsacheverfahren scheitern, war es das“, sagte Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki dem Tagesspiegel. Der FDP-Politiker hatte sich bereits kurz nach der Verbotsverfügung Mitte Juli kritisch zu der Maßnahme geäußert. Sollte das Verbot aufgehoben werden, sei ein Rücktritt Faesers „unvermeidlich“, kommentierte Kubicki damals.

Berlins AfD-Vorsitzende Kristin Brinker sprach auf „X“ von einer „schallenden Ohrfeige“ für Nancy Faeser. Es sei „höchste Zeit“ für ihren Rücktritt, forderte Brinker.

Kritik kommt auch von der CSU

„Die Eil-Entscheidung gegen das „Compact“-Verbot wirft ein verheerendes Licht auf die Sachkompetenz von Frau Faeser“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Alexander Hoffmann der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

CSU-Politiker sagte Hoffmann dazu: „Dieser Etappensieg für ein rechtsextremistisches Magazin zeigt, dass Frau Faeser mit ihrem übereilten Vorgehen dem Schutz der Demokratie einen Bärendienst erwiesen hat.“ Sie müsse nun erklären, wie es zu einer derartigen Fehleinschätzung gekommen sei.

„Compact“-Chefredakteur Jürgen Elsässer schrieb auf X von einem „Sieg“ und dem „größten Triumph der Nachkriegsgeschichte“. „Eine Entscheidung wird erst im Hauptsacheverfahren fallen, und das werden wir auch gewinnen“, betonte Elsässer.

Die rechtsextreme Kleinstpartei „Freie Sachsen“ änderte wenige Minuten nach Bekanntwerden der Gerichtsentscheidung das Profilbild auf ihrem Telegram-Kanal in ein rotes „C“, das bisher verbotene Logo von „Compact“. Zugleich forderte die Partei den Rücktritt der Bundesinnenministerin. (mit dpa, epd)

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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