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Berliner Polizei fahndet: Zweifach-Mörder kehrt nach Ausgang nicht ins Gefängnis zurück

Berliner Polizei fahndet: Zweifach-Mörder kehrt nach Ausgang nicht ins Gefängnis zurück

© dpa/Paul Zinken

Update Berliner Polizei fahndet: Zweifach-Mörder kehrt nach Ausgang nicht ins Gefängnis zurück

Es war sein erster unbegleiteter Ausgang: Am Donnerstag kehrte ein verurteilter Verbrecher nicht in die Haftanstalt Tegel zurück. Die Berliner Polizei fahndet nach dem Mann.

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Die Berliner Polizei fahndet unter Hochdruck nach einem zweifachen Mörder. Der 50-Jährige hatte nach Tagesspiegel-Informationen am Donnerstag unbegleiteten Ausgang, kehrte aber nicht wie vorgesehen bis 17 Uhr in die Haftanstalt Tegel zurück.

Die Justizanstalt löste dann eine Fahndung nach dem Mann aus. Alle Vorkehrungen seien aber eingehalten worden beim Umgang mit dem Inhaftierten. Der 50-Jährige hatte trotz Gefängnis bereits Lockerungen. Er sitzt wegen zwei Morden seit 27 Jahren im Gefängnis. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurde er im November 2001 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Nach einem Bericht der „B.Z.“ handelt es sich bei dem Flüchtigen um Kai B. Er soll im Oktober 1995 zwei Männer umgebracht haben; erst in Berlin und wenige Tage später in Brandenburg. Er habe seine Opfer mit Eisenstangen erschlagen.

Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, war es der erste unbegleitete Ausgang des Straftäters. Laut Angaben eines Sprechers der Senatsjustizverwaltung wurden dem Mann seit 2005 regelmäßig Ausgänge gewährt. Zu solchen Lockerungen seien die Strafvollzugsbehörden verfassungsrechtlich verpflichtet, auch um Betroffene auf ein geregeltes Leben in Freiheit vorzubereiten, hieß es. 

Bislang habe es keine Beanstandungen gegeben. Bevor der Mann nun unbegleitet die Haft verlassen durfte, gab es laut Justizverwaltung ein „umfassendes Prüfverfahren“. Dazu habe ein forensisch-psychiatrisches Gutachten eines externen Sachverständigen gehört. Nach dessen Einschätzung sei die Lockerung zu verantworten gewesen. „Es gab keine Anhaltspunkte für eine Nichtrückkehr des Strafgefangenen“, hieß es von der Justizverwaltung.

Im vergangenen Februar hatte ein verurteilter Vergewaltiger einen begleiteten Ausgang in Berlin zur Flucht genutzt. Der 54-Jährige saß in der Sicherungsverwahrung der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel ein. Der Straftäter wurde nach rund drei Tagen in Schleswig-Holstein gefasst. (mit dpa)

Korrekturhinweis: Die dpa hat in ihrer Meldung korrigiert, dass die Morde im Jahr 1995 erfolgten, nicht die Verurteilung 1995 war. Wir haben den Text entsprechend angepasst.

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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