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„From the river to the sea“: Gericht verhängt erstes Strafurteil wegen israelfeindlicher Parole in Berlin

„From the river to the sea“: Gericht verhängt erstes Strafurteil wegen israelfeindlicher Parole in Berlin

© dpa/Christoph Reichwein

Update „From the river to the sea“: Gericht verhängt erstes Strafurteil wegen israelfeindlicher Parole in Berlin

Weil sie die umstrittene Parole „From the river to the sea“ skandiert hatte, muss eine 22-Jährige eine Geldstrafe zahlen. Der Gerichtssaal wird wegen Tumulten im Zuschauerraum geräumt.

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Es sind die Wochen nach dem 7. Oktober. Auf der Neuköllner Sonnenallee werden Süßigkeiten verteilt, Menschen demonstrieren in Solidarität mit Palästina, andere schützen Synagogen. Viele Versammlungen laufen friedlich ab, einige eskalieren, immer wieder kommt es zu antisemitischen Vorfällen. Mitten in dieser hochemotionalen Zeit gerät ein Video in die Schlagzeilen.

Es zeigt eine gewaltsame Auseinandersetzung eines Lehrers mit einem Schüler auf dem Hof des Neuköllner Ernst-Abbe-Gymnasiums. Ausgangspunkt ist eine Palästina-Flagge, die der 14-jährige Schüler bei sich trug. Die Oberschule gerät in den Fokus. Vor dem Gymnasium wird eine Demonstration aus dem linken, pro-palästinensischen Spektrum angemeldet, die von der Versammlungsbehörde verboten wird. 

Trotzdem versammeln sich am 11. Oktober gegen 11 Uhr mittags etwa 60 Personen vor dem Schulgebäude. Mittendrin: Ava M. Ein dreiviertel Jahr später muss sich die 22-Jährige vor dem Amtsgericht Tiergarten wegen der Billigung von Straftaten verantworten. Letztlich geht es um eine einzige Parole, die seit Jahren insbesondere in Deutschland immer wieder heftig diskutiert wird. Und so wird ein Verfahren, das unter normalen Umständen mit einem Strafbefehl geendet hätte, von der Verteidigung als „wichtiger Tag für die Meinungsfreiheit“ bezeichnet. 

Die Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“, stehe in ihren Augen für „Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit“ und richte sich gegen „Unterdrückung“, sagt M., die sich gleich zu Beginn der Verhandlung erklärt. In der Losung spiegele sich ihre Sehnsucht nach Frieden für die Region wider. Sie stehe auch weiter hinter diesen Idealen und auch diesem Slogan, betont die junge Frau.

In Berlin ist M. keine Unbekannte. Seit Jahren setzt sie sich mit der Frauen-Organisation „Zora“ gegen Femizide ein, veranstaltet Kundgebungen und organisiert Prozessbegleitungen. Sie ist engagiert, bringt sich ein. Ihre Eltern stammen aus dem Iran, leisteten erst kommunistischen Widerstand gegen das Schah-Regime, später gegen die Mullahs. Das habe sie geprägt, sagt M. 

Zwei Polizeibeamte werden kurz als Zeugen befragt, dann hält der Staatsanwaltschaft sein Plädoyer. Die Parole „vom Mittelmeer bis zum Jordan“ im Kontext eines „freien Palästinas“ bedeute eindeutig die „Auslöschung Israels“, argumentiert der Staatsanwalt und fordert 60 Tagessätze à 15 Euro. 

Dass antisemitische Straftaten in Berlin nach dem 7. Oktober stark zugenommen hätten, liege auch an Versammlungen und Parolen wie dieser, führt er aus. Immer wieder wird sein Vortrag von leisem, verächtlichem Gelächter aus dem Zuschauerraum quittiert, in dem sich zahlreiche pro-palästinensische Unterstützer eingefunden hatten. 

Wütend, fast aggressiv, reagiert schließlich die Verteidigung auf das vorherige Plädoyer. „Wenn sie sich in der Geschichte auskennen würden, wüssten sie, dass die Angriffe vom 7. Oktober nicht auf das israelische Kernland begangen worden sind, sondern auf ein umstrittenes Gebiet“, sagt Anwalt Roland Meister, der in der Vergangenheit für die MLPD als Bundestagskandidat antrat. Das ist faktisch falsch. Das von der Hamas angegriffene Gebiet gehört zu Israel. 

Die Losung sei in ihrer „historischen Bedeutung“ zu sehen und damit mehrdeutig. Auch radikale Zionisten, die Palästina auslöschen wollen, nutzen die Parole, sagt Meister. Seine Mandantin habe deutlich gemacht, dass sie mit dem Slogan keine Auslöschung aller Juden gemeint habe, sondern vielmehr ein friedliches Zusammenleben aller Regionen in diesem Gebiet. 

Schließlich verweist die Verteidigung auf einen Vermerk der Berliner Staatsanwaltschaft, nachdem es beim Verwenden der Parole stets auf den Kontext ankomme. Auch das Landgericht Mannheim befasste sich bereits mit „From the river to the sea“ und kam laut Verteidigung zu dem Schluss, dass eine Mehrdeutigkeit vorliege. 

Doch die Richterin sieht diese Mehrdeutigkeit bei Ava M. nicht gegeben und verurteilt die 22-Jährige zu 40 Tagessätzen zu je 15 Euro. „From the river to the sea kann nur bedeuten, das Existenzrecht Israels zu leugnen“, erklärt die Vorsitzende in ihrer Urteilsbegründung. Eine Mehrdeutigkeit sei insbesondere durch den Zusatz „Palestine will be free“ schlicht nicht gegeben. 

Vielmehr sei die Formel so zu verstehen, dass das Ziel eines freien Palästinas auch „gewaltsam angestrebt“ wird, insbesondere wenige Tage nach „dem größten Massaker an Juden und Jüdinnen seit der Shoah“, sagt die Richterin. Die Demonstration vor der Schule habe sich „ganz klar“ auf den 7. Oktober bezogen, mit der Parole sei das Massaker „gebilligt“ worden. 

Gelächter im Publikum, dann lautstarke pro-palästinensische Slogans, Tumulte. Die Justizangestellten räumen den Saal, während einige der Zuschauer „From the river to the sea“ anstimmen. Vor dem Gerichtsgebäude wird die Parole vor den Augen der Polizei wiederholt, die nur vereinzelt Personalien feststellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verteidigung wird wohl in Berufung gehen.  

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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