© dpa/Kay Nietfeld
Auf der Suche nach den letzten RAF-Terroristen geraten auch Unschuldige durch Verwechslung vor den Lauf einer Polizeiwaffe. Strafrechtlerin Franziska Nedelmann erklärt, was Betroffene tun können.
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Frau Nedelmann, nach einem GSG9-Einsatz am Bahnhof Spandau wurde ein Unschuldiger 14 Stunden lang festgehalten. Er wurde für den RAF-Terroristen Burkhard Garweg gehalten. Welche Rechte haben Betroffene in einem solchen Fall?
Wenn einem die Polizei eröffnet, dass man festgenommen werden soll, hat man ab diesem Zeitpunkt das Recht, eine Anwältin oder einen Anwalt zu konsultieren. Meistens wird man gefragt, wer angerufen werden soll. Nicht jeder hat sofort einen Namen parat, da hilft in Berlin die Hotline des Strafverteidigungsnotdiensts. Rund um die Uhr sind dort Verteidiger erreichbar.
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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de