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26-jähriger Syrer war untergetaucht: Tatverdächtiger von Solingen sollte abgeschoben werden

26-jähriger Syrer war untergetaucht: Tatverdächtiger von Solingen sollte abgeschoben werden

© dpa/Christoph Reichwein

26-jähriger Syrer war untergetaucht: Tatverdächtiger von Solingen sollte abgeschoben werden

Der Mann, der am Freitag in Solingen mutmaßlich ein Attentat mit drei Toten verübte, sollte Medienberichten zufolge Deutschland verlassen. Demnach war sein Asylantrag abgelehnt worden.

Der mutmaßliche Attentäter, der beim Stadtfest in Solingen am Freitag drei Menschen mit einem Messer tötete und acht weitere verletzte, stammt aus Syrien. Dies hat die Polizei am Sonntag bestätigt. Nun werden weitere Details über den 26-Jährigen berichtet.

Medienberichten zufolge hatte der Syrer Issa al H. einen Asylantrag gestellt, der abgelehnt worden war. Der Mann sollte demnach Anfang des vergangenen Jahres abgeschoben werden. Dies schrieben zuerst der „Spiegel“ und die „Welt“. Die Deutsche Presse-Agentur berichtet, ihr seien die Informationen bestätigt worden.

Das Magazin schreibt, Issa al H. sei im Dezember 2022 nach Deutschland gereist und habe kurz darauf einen Asylantrag bei der Bielefelder Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) gestellt. In die EU eingereist sei der Mann über Bulgarien. Nach den sogenannten Dublin-Regeln des europäischen Asylsystems ist der Staat, der zuerst von einem Asylbewerber betreten wird, für das Asylverfahren zuständig.

Issa al H. sollte wohl nach Bulgarien überstellt werden

Daher sollte der mutmaßliche Täter von Solingen nach Bulgarien abgeschoben werden. Wie es weiter heißt, stellten die deutschen Behörden ein Übernahmeersuchen an Sofia – Bulgarien stimmte demnach zu, der Syrer sollte dorthin überstellt werden.

Den Berichten zufolge hatten die Behörden bereits einen Termin festgelegt; doch der Versuch einer Abschiebung sei im Juni 2023 gescheitert. Der Syrer war demnach abgetaucht. Die Behörden konnten Issa al H. nicht in seiner Flüchtlingsunterkunft antreffen. Im August sei Überstellungsfrist abgelaufen, Deutschland wurde für seinen Fall zuständig.

Die Bundesrepublik gewährte Issa al H. demnach Ende 2023 subsidiären Schutz, den Geflüchtete aus dem Bürgerkriegsland häufig bekommen. Daraufhin kam der Mann, der zuvor in Paderborn gelebt haben soll, nach Solingen. Unter Berufung auf Dokumente der Behörden berichtet die Zeitung, der am 20. Januar 1998 im syrischen Deir al-Sor geborene Mann habe dort bis zuletzt in einem Flüchtlingsheim im Stadtzentrum gelebt.

Das Magazin schreibt weiter, der Mann sei sunnitischer Muslim. Den Sicherheitsbehörden war er demnach bislang nicht als islamistischer Extremist bekannt.

Issa al H. wird verdächtigt, der Mann zu sein, der auf dem Stadtfest im nordrhein-westfälischen Solingen wahllos auf Menschen einstach. Anschließend entkam er im Tumult und in der anfänglichen Panik. Zwei Männer im Alter von 67 und 56 Jahren sowie eine 56 Jahre alte Frau starben. 

Die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) reklamierte das Attentat am Samstagabend für sich. Der Angreifer sei IS-Mitglied gewesen und habe die Attacke aus „Rache für Muslime in Palästina und anderswo“ verübt, hieß es in einer Mitteilung beim IS-Sprachrohr Amak. Der Angriff habe einer „Gruppe von Christen“ gegolten.

Issa Al H. stellte sich den Berichten zufolge am Samstagabend kurz vor 23 Uhr in Solingen einer Polizeistreife und gab an, der Gesuchte zu sein. Er befindet sich in Polizeigewahrsam. Gegen ihn wird nun wegen Verdachts der IS-Mitgliedschaft ermittelt.

Der Tatverdächtige soll noch im Laufe des Sonntags nach Karlsruhe gebracht und einem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof vorgeführt werden. Der Generalbundesanwalt hatte am Sonntagmorgen die Ermittlungen übernommen. (lem)

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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