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Bis zu neun Prozent: Berlins Landeseigene erhöhen Miete für mehr als 90.000 Wohnungen

Bis zu neun Prozent: Berlins Landeseigene erhöhen Miete für mehr als 90.000 Wohnungen

© imago/Schöning

Bis zu neun Prozent: Berlins Landeseigene erhöhen Miete für mehr als 90.000 Wohnungen

Nach der Gewobag erhöhen auch die anderen landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften die Mieten bei zehntausenden Berlinern. Der Senat drehe an der Mietenspirale, kritisiert die Opposition.

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Auf zehntausende Berliner Mieter kommen zum Jahreswechsel steigende Kosten für ihre Wohnungen zu. Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften wollen bei insgesamt mehr als 90.000 Wohnungen die Miete erhöhen. Das teilte der Staatssekretär für Wohnen, Stephan Machulik (SPD), am Montag im Stadtentwicklungsausschuss mit.

Demnach steigen die Mieten bei 20.000 Wohnungen der Degewo, 27.900 Wohnungen der Howoge, 12.500 Wohnungen der Gesobau sowie 10.200 Wohnungen bei der WBM. Wie viele Mieter bei der Stadt und Land von Erhöhung betroffen sind, sei derzeit noch unklar, erklärte Machulik. Es dürfte sich aber dort um mehrere tausend Fälle handeln.

Im Durchschnitt steigen die Kosten je nach Wohnungsbaugesellschaft zwischen 7,9 und neun Prozent, sagte Machulik. Gemessen am gesamten Wohnungsbestand der Landeseigenen werde die vorgegebene Grenze von maximal 2,9 Prozent Preissteigerungen damit unterschritten. Die Mieterhöhungen würden nun „sukzessive“ an die Bewohner verschickt, erklärte der Staatssekretär.

Seit Anfang 2024 dürfen die Mieten bei den Landeseigenen wieder steigen

Bereits in der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass auch die Gewobag die Mieten für gut 20.000 Wohnungen zum Jahreswechsel um durchschnittlich 8,3 Prozent anheben wird. Im Mittel bedeutet das einen Aufschlag von 32 Euro pro Monat. In einzelnen Fällen müssen Mieter mit besonders großen Wohnungen jedoch auch bis zu 207,33 Euro mehr zahlen.

Der schwarz-rote Berliner Senat hatte sich im Zuge der neuen Kooperationsvereinbarung mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften im Herbst 2023 darauf geeinigt, dass Degewo, Gewobag, Gesobau, Howoge, WBM, Stadt und Land und Berlinovo ab 2024 ihre Mieten wieder erhöhen dürfen. Zuvor hatte das Land die Mieten im eigenen Bestand auch nach dem Scheitern des Berliner Mietendeckels eingefroren.

Allerdings wachsen bei den Landeseigenen neben dem Ankauf großer Wohnungsbestände der Deutsche Wohnen auch deshalb seit Jahren die Schulden. Bereits Ende 2021 lagen die Verbindlichkeiten der Gesellschaften zusammen bei knapp 17 Milliarden Euro. Neue Daten sind bislang nicht veröffentlicht worden.

Seit Jahresbeginn sind nun wieder Mieterhöhungen bei den rund 360.000 Wohnungen in Landesbesitz möglich. Allerdings nur in begrenzter Form. Über den gesamten Bestand jedes Unternehmens gemittelt dürfen die Preise bis 2027 pro Jahr nicht um mehr als 2,9 Prozent angehoben werden.

Innerhalb von drei Jahren sind es somit 8,7 Prozent. Nur in einzelnen Fällen soll es möglich sein, die Mieten in diesem Zeitraum auch um bis zu elf Prozent steigern. Bereits in diesem Jahr hatten die Gesellschaften auf dieser Grundlage die Mieten für knapp 155.000 landeseigene Wohnungen erhöht.

Die neuen Mieterhöhungen werden insbesondere Haushalte mit niedrigen Einkommen hart treffen, die dringend auf niedrige Mieten angewiesen sind.

Niklas Schenker, wohnungspolitischer Sprecher der Berliner Linke-Fraktion

Der Senat drehe damit „an der Mietenspirale“, sagte der wohnungspolitische Sprecher der Linke-Fraktion Niklas Schenker. „Die neuen Mieterhöhungen werden insbesondere Haushalte mit niedrigen Einkommen hart treffen, die dringend auf niedrige Mieten angewiesen sind.“

Anstatt die wenigen noch günstigen Wohnungen bei den kommunalen Unternehmen zu sichern, würden die Mieten dort nun besonders stark steigen. Damit reduziere sich auch der mietpreisdämpfende Effekt der kommunalen Wohnungsbestände, erklärte Schenker.

„Die Mieterhöhungen bewegen sich im Rahmen der Kooperationsvereinbarung mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen“, betonte hingegen Martin Pallgen, Sprecher der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Er verwies zudem auf das geltende Leistbarkeitsversprechen, wonach die Mietbelastung 27 Prozent des Haushaltseinkommens nicht überschreiten dürfe.

Man achte sehr darauf, dass die Wohnungsbaugesellschaften die Bewohner darauf hinweisen würden. „Die Mieterinnen und Mieter sollten das Leistbarkeitsversprechen auch in Anspruch nehmen, falls sie die Mieterhöhung finanziell überlastet“, sagte Pallgen.

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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