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Streit um Bodycam-Videos: Verklagt Berlins Polizeibeauftragter die Polizei?

Streit um Bodycam-Videos: Verklagt Berlins Polizeibeauftragter die Polizei?

© picture alliance/dpa/Monika Skolimowska

Streit um Bodycam-Videos: Verklagt Berlins Polizeibeauftragter die Polizei?

Alexander Oerke will sich Videos aus Körperkameras von Polizisten anschauen – doch das wird dem Polizeibeauftragten verweigert. Wie so oft scheitert er an laufenden Ermittlungen.

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Berlins Bürger- und Polizeibeauftragter Alexander Oerke erwägt eine Klage gegen die Berliner Polizei, um an Aufnahmen aus Bodycams zu gelangen. Das sagte er am Montag im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses.

Im Berliner Sicherheitsgesetz sei geregelt, dass er „diese Aufnahmen bekomme zur Aufklärung der bei mir eingelegten Beschwerden und Eingaben“. Das sehe die Polizei offenbar anders. „Meine Anfrage dazu ist bisher nicht beantwortet worden. Ich habe um einen rechtsmittelfähigen Bescheid gebeten“, sagte Oerke. „Ich halte die Rechtslage für so eindeutig, dass ich das auf jeden Fall weiterverfolgen werde, notfalls auch über das Gericht.“

Polizeipräsidentin Barbara Slowik sagte: „Diese Bodycam-Aufnahmen sind Gegenstand in Ermittlungsverfahren, ein Beweismittel. Deswegen sehen wir keine Möglichkeit, Bodycam-Aufnahmen herauszugeben.“ Das sei auch die rechtliche Auffassung der Staatsanwaltschaft.

Nach der Verschärfung der Sicherheitsgesetze durch Schwarz-Rot Ende 2023 sollen Bodycams berlinweit eingeführt werden. Demnach müssen die Bodycam-Videos einen Monat gespeichert und dann gelöscht werden. Es sei denn, sie dienen als Beweise in Strafverfahren, Betroffene verlangten die Überprüfung von Polizeimaßnahmen oder sie dienen dem Polizeibeauftragten zum Bearbeiten einer Beschwerde.

Streit um Bodycam-Videos: Verklagt Berlins Polizeibeauftragter die Polizei?

© IMAGO/Funke Foto Services

Generell beklagte Oerke die strikte Praxis bei Ermittlungsakten, die er nicht einsehen darf, weil Ermittlungs- und Gerichtsverfahren nach der Strafprozessordnung Vorgang haben. Obwohl sich Generalstaatsanwaltschaft und er selbst sich hier einig seien, sehe das Bundesjustizministerium keinen Änderungsbedarf an der Strafprozessordnung.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft gehörten alle Unterlagen zum Geschäftsbereich der Polizei. „Das bedeutet, ich bekomme da im Prinzip nichts, sofern es noch ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren geben könnte“, sagte Oerke. „Das muss diskutiert werden, sonst liefe das Auskunftsrecht des Polizeibeauftragten weitgehend leer.“

Beauftragter beklagt „tiefe Hierarchie“ in der Polizei

Oerke, einst Richter am Oberverwaltungsgericht, ist seit August 2022 Polizeibeauftragter. Er bildet eine eigene Behörde, die an das Abgeordnetenhaus angebunden ist. Im vergangenen Jahr erreichten ihn 430 Beschwerden und Eingaben. Seit Januar 2024 waren es 302. „In diesem Jahr werden es deutlich über 600 sein. Ich sehe noch nicht das Ende der Fahnenstange erreicht“, sagte Oerke.

Oerke erneuerte seine Kritik aus seinem Jahresbericht für 2023 an den Prozessen im Umgang mit der Polizei. Dort gebe es eine „tiefe Hierarchie“, die zum Eindruck einer mangelhaften Fehlerkultur führe. Mehr als ein Dutzend Stellen müssten die von Oerke angeforderten Stellungnahmen mitzeichnen. Die seien in der Regel nicht binnen vier Wochen zu erhalten.

Polizeipräsidentin Slowik verteidigte die Bearbeitungszeiten. Beschwerden könnten für Polizisten Ermittlungen zur Folge haben, daher sei das förmliche Vorgehen wichtig. „Wenn jemand Fehler macht, ist es meist strafrechtlich relevant. Das ist anders als in einer Bezirksverwaltung. Wenn ein Polizist unverhältnismäßig reagiert haben soll, ist das ein Verdacht einer Körperverletzung.“

Innenstaatssekretär Christian Hochgrebe (SPD) erklärte: „Bei 1,4 Millionen Einsätzen der Polizei im Jahr sind lediglich 20 begründete Eingaben und Beschwerden eine gute Bilanz. Ich habe den Eindruck, die Fehlerkultur bei der Polizei ist gut.“

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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