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Berliner Spardruck: Lehrkräfte bekommen strengere Regeln für Reisekosten bei Klassenfahrten
Kein Weg zu weit: Berlins Schulen haben bislang große Spielräume für Klassenfahrten. Das könnte sich 2025 ändern. Das Problem sind die Reisekosten der Lehrkräfte.
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Die Berliner Sparzwänge könnten auch bei den Klassenfahrten Einschränkungen bringen. Darauf deuten nach Informationen des Tagesspiegels erste Hinweise an die Schulen. So sind die Schulen für das Haushaltsjahr 2025 „verpflichtet, ihre geplanten Schülerfahrten den zuständigen Schulaufsichten mitzuteilen“, wie die Senatsverwaltung für Bildung auf Anfrage bestätigte.
Konkret geht es um die Ausgaben für die Reisekosten der Lehrkräfte. Die frühere Möglichkeit, von Reiseanbietern Freiplätze in Anspruch zu nehmen, wurde bereits vor längerer Zeit durch die Rechtssprechung eingeschränkt. In der Folge muss das Land dafür aufkommen.
Die Schulaufsichten gehen bisher unterschiedlich mit der neuen Vorschrift um, die Reisekosten im Blick zu behalten. Während berlinweit noch keinerlei Einschränkungen durch die Schulaufsicht bekannt wurden, gibt es große Unruhe am Bertha-von-Suttner-Gymnasium wegen des Vorgehens der Schulaufsicht Reinickendorf.
Am Suttner-Gymnasium hatten die Eltern durch eine Art Brandbrief von rund 80 Lehrkräften erfahren, dass alle Klassenfahrten in Gefahr seien. Als Grund wurde etwa angeführt, dass die Schulaufsicht derart lange die Anträge prüfe, bis die Angebote der Reiseveranstalter verfallen seien. Zudem berichteten Eltern dem Tagesspiegel, dass die Lehrkräfte infolge der Sparzwänge drei Angebote einholen müssten. Umso ärgerlicher sei es dann, wenn die Schulaufsicht nicht reagiere und die Angebote veralteten.
Die Bildungsverwaltung widerspricht der Kritik: So sei es keineswegs neu, dass drei Angebote beigebracht werden müssten, sondern Bestandteil des Haushaltsrechts und bereits seit 2008 in der betreffenden Vorschrift aufgeführt.
Als nicht zutreffend wies die Bildungsverwaltung auch die am Suttner-Gymnasium kursierende Information zurück, dass die für Klassenfahrten zur Verfügung gestellten Gelder gekürzt worden seien. Ein Sprecher der Bildungsbehörde betonte auf Anfrage, „dass die dafür im Haushaltsplan eingestellten Haushaltsmittel nicht gesenkt worden sind“. Wenn dennoch bei den Ausgaben genauer hingesehen werde, sei das nicht insgesamt gesenkten Mitteln geschuldet, sondern der „Verteilungsgerechtigkeit“.
Diese Auskunft widerspricht allerdings einem Schreiben der Schulaufsicht Reinickendorf vom Juni. Die zuständige Verwaltungsleiterin hatte dem Bezirkselternausschuss nämlich damals mitgeteilt, „dass die für Klassenfahrten durch die Senatsverwaltung für Finanzen zur Verfügung gestellten Gelder aufgrund der angespannten Haushaltssituation in diesem und für das kommende Haushaltsjahr massiv gekürzt wurden“.
Durch dieses Schreiben hatten sich Schulen in ihren Befürchtungen bestätigt gesehen, zumal dort auch steht, dass die Schülerfahrten nur gebucht werden dürfen, „sofern sie durch die Schulaufsicht genehmigt wurden“. Im Gegensatz dazu spricht die Behörde offiziell nur davon, dass die Reisen „mitgeteilt“ werden müssten.
Hintergrund der diffusen Informationen könnte sein, dass in den vergangenen Jahren eventuelle Budgetüberschreitungen aus anderen „Geldtöpfen“ ausgeglichen werden konnten. Diese Möglichkeit ist aber durch die Sparzwänge eingeschränkt. Die Schulaufsichten sollen offenbar darauf achten, dass einzelne Schulen nicht mehr Schülerfahrten bewilligt bekommen, als mit vorhandenem Budget machbar ist.
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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de