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Berlin erlaubt der Ukraine den Einsatz deutscher Waffen gegen Ziele in Russland. Eine völkerrechtliche Selbstverständlichkeit wurde unnötig aufgeladen.
Ein Kommentar von
Juristisch gesehen ist die Lage ganz einfach: Wer angegriffen wird, darf sich verteidigen und kann das auch auf dem Staatsgebiet des Angreifers tun. Niemand ist verpflichtet, tatenlos zuzuschauen, wie ein von jenseits der Grenze kommender Bombenhagel auf ihn niederregnet.
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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de