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Geldstrafe für Thüringens AfD-Chef: „Björn Höcke ist ein Wiederholungstäter“

Geldstrafe für Thüringens AfD-Chef: „Björn Höcke ist ein Wiederholungstäter“

© dpa/Hendrik Schmidt

Geldstrafe für Thüringens AfD-Chef: „Björn Höcke ist ein Wiederholungstäter“

„Die Lernfähigkeit des ehemaligen Geschichtslehrers scheint sehr begrenzt“, sagt Konstantin von Notz (Grüne). Bayern darf AfD beobachten.

Von Daniel Friedrich Sturm

Der Thüringer AfD-Partei- und Fraktionsvorsitzende Björn Höcke ist erneut wegen der Verwendung der SA-Parole „Alles für Deutschland“ zu einer Geldstrafe von insgesamt 16.900 Euro verurteilt worden. Die fünfte Strafkammer des Landgerichtes Halle sah es am Montag als erwiesen an, dass Höcke die verbotene Parole der Sturmabteilung (SA) der NSDAP im Dezember 2023 bei einer AfD-Veranstaltung in Gera verwendet hatte.

Höcke hatte bei der Rede „Alles für“ gerufen und das Publikum mit Gesten animiert, „Deutschland“ zu ergänzen. Der Vorsitzende Richter Jan Stengel betonte bei der Urteilsbegründung, es sei dabei unerheblich, ob der SA-Spruch bekannt gewesen sei oder nicht. Ausschlaggebend sei, dass die SA als verfassungswidrige Organisation einzustufen sei.

Das Landgericht Halle hatte den AfD-Politiker bereits im Mai in einem ähnlichen Verfahren zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt. Er hatte im Mai 2021 bei einer Rede in Merseburg in Sachsen-Anhalt denselben Slogan verwendet.

Konstantin von Notz (Grüne), Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages, begrüßte das Urteil. „Immer wieder testen Björn Höcke und andere Vertreter der AfD die Grenzen des Sagbaren aus. Erneut hat ein Gericht Höcke diese Grenzen aufgezeigt und ihn wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verurteilt“, sagte von Notz dem Tagesspiegel: „Björn Höcke ist ein Wiederholungstäter. Die Lernfähigkeit des ehemaligen Geschichtslehrers scheint sehr begrenzt.“

Schlappe für bayerische AfD

Kurz nach ihrem Bundesparteitag erlitt die AfD vor dem Verwaltungsgericht München eine Schlappe. So darf das Landesamt für Verfassungsschutz die bayerische AfD als Ganzes beobachten. Das Verwaltungsgericht München wies die Klage der Partei mit einem am Montag verkündeten Urteil ab.

Die Richter der 30. Kammer kamen nach Auswertung des vorliegenden Materials und der dreitägigen mündlichen Verhandlung zu dem Schluss, dass in der AfD tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen bestehen. Bayerns AfD-Chef Stephan Protschka sprach von einer „Einschränkung der politischen Meinungsfreiheit“. Das Verwaltungsgericht entschied, dass eine Beobachtung der bayerischen AfD als Ganzes und eine Information der Öffentlichkeit darüber zulässig ist.

Grünen-Fraktionsvize von Notz kommentierte die Entscheidung aus Bayern mit dem Hinweis, Aufgabe der Sicherheitsbehörden sei es, verfassungsfeindlichen Bestrebungen und Aktivitäten gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beobachten. „Man kann der AfD tagtäglich bei ihrer weiteren Radikalisierung zusehen. Daher erscheint uns eine Beobachtung der AfD, ihrer Gliederungen und ihr nahestehende Strukturen nur folgerichtig“, sagte von Notz dem Tagesspiegel: „Doch im Rechtsstaat bestellt nicht die Politik die Musik.“

Vielmehr nähmen die Sicherheitsbehörden Einstufungen nach klaren, gesetzlich definierten Kriterien vor. Eine gerichtliche Überprüfung stehe „auch den Verfassungsfeinden der AfD jederzeit offen. Hiervon macht die Partei immer wieder Gebrauch – und verliert sehr regelmäßig.“ (mit epd)

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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