© IMAGO/F. Anthea Schaap
Mehr Geld für Freiwillige Feuerwehr in Berlin: Entschädigung steigt auf sechs Euro pro Stunde
Nach dem Großbrand in Grunewald im Sommer 2022 stand eine höhere Aufwandsentschädigung auf der Agenda des Senats. Nun kommt der Durchbruch für Ehrenamtliche bei der Freiwilligen Feuerwehr.
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Sie sind das Rückgrat der Feuerwehr, ohne bräche das Rettersystem zusammen: Nun hat sich der Berliner Senat hat auf eine höhere Dienst- und Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr geeinigt.
Innensenatorin Iris Spranger (SPD) hatte bereits vor zwei Jahren, nach dem Waldbrand auf dem Sprengplatz in Grunewald, höhere Beträge angekündigt. Nach den Böllerkrawallen zum Jahreswechsel 2022/23 wollte sie die Anhebung zum 1. Dezember 2023 – als Ansporn und Wertschätzung für Silvester.
Das hat nicht geklappt – auch nicht rückwirkend. Deshalb soll die Entschädigung noch stärker steigen als ursprünglich geplant. Bislang lag die Dienst- und Aufwandsentschädigung bei 3,50 Euro pro Stunde. Spranger plante dann mit fünf Euro pro Stunde. Jetzt sollen es sechs Euro werden.
Darauf hat sich Spranger mit Finanzsenator Stefan Evers (CDU) geeinigt. Die Justizverwaltung muss die Vorlage noch unterschreiben, dann kann die „Verordnung über die Festsetzung von Pauschalbeträgen als Auslagenersatz“ veröffentlicht werden und in Kraft treten. Sie soll rückwirkend zum 1. Januar 2024 gelten.
59Freiwillige Feuerwehren gibt es in Berlin.
Wer bei der Feuerwehr eine besondere Funktion hat, bekommt ebenfalls mehr: Wehrleiter sollen statt bislang 125 Euro nun 160 Euro pro Monat erhalten. Die Erhöhung gilt für sämtliche Aufwandspauschalen, etwa für den Landesbeauftragten der Freiwilligen Feuerwehr, seine Vertreter, stellvertretende Wehrleiter, den Landesjugendfeuerwehrwart, die Vertreter und die Jugendfeuerwehrwarte.
Wegen wachsender Herausforderungen für die Feuerwehr enthält die Verordnung auch eine Öffnungsklausel für die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr. Dort sollen dort Einheiten für besondere Aufgaben gebildet werden können.
„Ich habe eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung zugesagt und Wort gehalten“, sagte Innensenatorin Spranger. „Das ist ein Zeichen des Respekts und der Anerkennung für das Engagement der ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren Berlin, die ein unverzichtbarer Teil unserer Sicherheitsarchitektur sind. Die Anforderungen für die Freiwillige Feuerwehr sind in den letzten Jahren ständig gestiegen.“ Die Kameradinnen und Kameraden setzten sich mit ihrem ehrenamtlichen Engagement uneigennützig in ihrer Freizeit „für uns alle, für die Sicherheit der Bevölkerung ein“. Damit förderten sie den Gemeinschaftssinn und den solidarischen Zusammenhalt.
Alexander J. Herrmann, feuerwehrpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, war an den Verhandlungen beteiligt. Er sagte dem Tagesspiegel: „Als CDU-SPD-Koalition zeigen wir mit der deutlichen Erhöhung der Aufwandsentschädigung nach 2015 erneut unsere besondere Wertschätzung und Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements der Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr in Berlin.“
Freiwillige Feuerwehren besetzen Wachen der Berufsfeuerwehr
In Berlin gibt es, auf alle Bezirke verteilt, 59 Freiwillige Feuerwehren mit mehr als 1500 Ehrenamtlichen. Sie sind dort neben Beruf und Familie aktiv. Zudem betreuen sie mehr 1000 Kinder und Jugendliche in 48 Jugendfeuerwehren. Die Einsätze sind vielfältig: Sie helfen bei Hausbränden, bei Hochwasser oder großen Waldbränden wie dem Großbrand im Grunewald im August 2022.
Die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft (DFeuG) Berlin-Brandenburg hatte damals sogar eine Anhebung der Entschädigung auf Mindestlohn ins Spiel gebracht. Zur Begründung hieß es, dass auf die Freiwillige Feuerwehr regelmäßig und selbstverständlich zurückgegriffen werde. So müssen die Freiwilligen regelmäßig Wachen der Berufsfeuerwehr besetzen, damit diese einsatzbereit bleiben.
Mit einer höheren finanziellen Wertschätzung könnten vielleicht auch leichter neue Engagierte hinzugewonnen werden. „Wir wissen, dass das Potenzial an Nachwuchs für die Freiwillige Feuerwehr eher gering einzuschätzen ist“, sagte der DFeuG-Sprecher damals.
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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de