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Offener Brief zu Unibesetzungen: Bildungsministerium wollte Verfassern Fördermittel streichen
Laut einem Medienbericht wollte das Bildungsministerium Konsequenzen für die Wissenschaftler prüfen, die einen offenen Brief für ein friedliches Vorgehen bei Unibesetzungen unterschrieben.
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Das Bundesbildungsministerium von Bettina Stark-Watzinger (FDP) soll hausintern um eine Prüfung gebeten haben, ob kritischen Hochschullehrenden Fördermittel gestrichen werden können. Das berichtet das ARD-Magazin „Panorama“, das sich auf interne E-Mails aus dem Ministerium beruft.
Anlass der Prüfung war demnach ein offener Brief von Hochschullehrenden, der sich gegen die Räumung einer zeitweiligen pro-palästinensischen Besetzung der Freien Universität (FU) Berlin Anfang Mai richtete. Die Verfasser:innen sprachen sich dafür aus, nicht polizeilich gegen die Protestierenden im Rahmen der Besetzung der FU Berlin vorzugehen.
Der Brief löste heftige Reaktionen aus. Schon nach der Veröffentlichung hatte Stark-Watzinger in der „Bild“-Zeitung insinuiert, die Verfasser:innen des Briefes würden nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehen – was wiederum starke Kritik aus der Wissenschaft und der Regierungskoalition an der Ministerin zur Folge hatte.
Auch strafrechtliche Relevanz wurde geprüft
Laut „Panorama“ belegen die E-Mails nun, dass die Leitung des Ministeriums intern um „eine förderrechtliche Bewertung, inwieweit von Seiten des BMBF ggf. förderrechtliche Konsequenzen (Widerruf der Förderung etc.) möglich sind“, gebeten habe.
Außerdem wollte das Ministerium demnach prüfen lassen, ob sich in dem offenen Brief strafrechtlich relevante Aussagen finden lassen. So bitte es auch „um eine juristische Prüfung einer etwaigen strafrechtlichen Relevanz der Aussagen in dem offenen Brief“ – etwa, ob es in dem offenen Brief zu Volksverhetzung kam oder ob der Inhalt von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. In dem Schriftverkehr soll es auch geheißen haben: „In der Kommunikation der Leitung wurde auch angezweifelt, dass die Hochschullehrer auf dem Boden des GG [Grundgesetz]stehen.“
Mitarbeitende des Ministeriums sollen Bedenken gegen eine solche Prüfung geäußert haben. Das Bundesministerium habe „unabhängig vom Ergebnis einer rechtlichen Prüfung, keine unmittelbaren Handlungs- bzw. Einflussmöglichkeiten in (…) disziplinarrechtlicher Hinsicht“. Die betroffenen Lehrkräfte dürften Angestellte der Hochschulen des Landes Berlin sein.
Das Bildungsministerium bestätigte laut dem Bericht, dass es eine juristische Einordnung des Offenen Briefes vorgenommen habe. Im Ergebnis bewege sich der Offene Brief aber „noch im grundrechtlich geschützten Bereich der Meinungsfreiheit, weswegen sich aus dem Brief keine weiteren Konsequenzen ergeben“.
Der SPD-Bundestagsabgeordnete und Bildungsexperte Ruppert Stüwe bezeichnete das Vorgehen des Ministeriums auf der Plattform X als „Einschüchterungsstrategie“. „Es geht wieder mehr um das Symbol als den Inhalt.“ Stüwe und mehrere andere SPD-Abgeordneten hatten Stark-Watzinger bereits für ihre öffentliche Reaktion auf den offenen Brief kritisiert.
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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de