For exclusive promotions, make sure to use the برومو كود 1xBet and enjoy top betting offers. 1xBet: Sports Betting for Arab people.

Qué es 1win? Haz tus apuestas, juega a juegos de casino. Haz clic aquí para 1win descargar y empieza a jugar desde tu móvil en minutos.

join popular casino pin up for exciting games and high-value promotions.

1Win – Página Oficial de Apuestas y Casino en Colombia. En 1win encontrarás promociones exclusivas y una amplia selección de juegos en línea.

Nachrichten, Lokalnachrichten und Meldungen aus Berlin und Brandenburg, Polizeimeldungen und offizielle Pressemeldungen der Landespressestelle des Landes Berlin.

So funktioniert das deutsche Asylsystem: Warum durfte der Verdächtige von Solingen noch in Deutschland sein?

So funktioniert das deutsche Asylsystem: Warum durfte der Verdächtige von Solingen noch in Deutschland sein?

© picture alliance/dpa/Michael Kappeler

So funktioniert das deutsche Asylsystem: Warum durfte der Verdächtige von Solingen noch in Deutschland sein?

Wie hätte die Tat von Solingen verhindert werden können? Eine Antwort: Der mutmaßliche Täter hätte längst das Land verlassen sollen. Was ist schiefgelaufen im Asylverfahren?

Von

Nach dem Attentat in Solingen wird erneut über Abschiebungen diskutiert. Der Tatverdächtige Issa Al H. hätte in Bulgarien sein sollen, zu einer Überstellung kam es aber nicht. Wie läuft das Asylverfahren grundsätzlich ab – und woran ist die Abschiebung in diesem Fall gescheitert?

Grundsätzlich ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für Asylsuchende in Deutschland zuständig. Dabei arbeitet es mit weiteren Behörden, etwa Ausländerbehörden oder Bundespolizei, zusammen. Das BAMF entscheidet, ob jemand im Land bleiben darf, oder nicht – und mit welcher Begründung.

So können Geflüchtete in Deutschland Schutz finden

Asyl: Das Asylrecht ist sehr begrenzt. Es gilt bei weitem nicht für alle, die sich länger in Deutschland aufhalten dürfen. Im Kern richtet es sich an Menschen, die politisch verfolgt werden, etwa wegen politischer oder religiöser Überzeugung, sexueller Orientierung oder – so heißt es im Gesetz – der „Rasse“ einer Person. Dieser Begriff gilt als veraltet und meint so etwas wie ethnische Zugehörigkeit.

Wichtig: Asyl kommt nur infrage, wenn es innerhalb des eigenen Landes keine Alternative gibt, Schutz zu finden und wenn die Verfolgung vom Staat oder staatsähnlichen Organisationen ausgeht.

Flüchtlingsschutz: Der Flüchtlingsschutz ist umfangreicher als das Recht auf Asyl. Er gilt auch, wenn Gefahr durch nicht-staatliche Akteure droht.

Subsidiärer Schutz: Sollten die ersten beiden Punkte nicht greifen, kann ein Geflüchteter dennoch in Deutschland bleiben, wenn ihm in seiner Heimat ernsthafter Schaden droht. Drohende Folter und Todesstrafe sind mögliche Gründe, aber auch willkürliche Gewalt in Kriegen.

Abschiebungsverbot: Sollte jemand keinen Anspruch auf Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiären Schutz haben, kann eine Abschiebung dennoch ausgesetzt werden, wenn im Herkunftsstaat Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit droht. Auch wenn jemand sehr krank ist, darf er nicht abgeschoben werden.

So funktioniert das deutsche Asylsystem: Warum durfte der Verdächtige von Solingen noch in Deutschland sein?

Bundeskanzler Olaf Schulz besuchte Solingen am Montag.

© IMAGO/Tim Oelbermann/IMAGO/Tim Oelbermann

Welches Herkunftsland wie eingeordnet wird, ist Auslegungssache. Schon nach der Messerattacke von Mannheim, bei der ein Polizist gestorben ist, wurden Rufe nach mehr Abschiebungen laut. Die Theorie war auch hier: Wäre der in diesem Fall afghanische Täter abgeschoben worden, wäre die Tat so nicht geschehen.

Der aktuelle Tatverdächtige ist Syrer – und nach Syrien hat Deutschland seit zwölf Jahren niemanden abgeschoben. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte kürzlich zwar angekündigt, auch Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan wieder ermöglichen zu wollen. Während das Bundesinnenministerium an möglichen Szenarien arbeitet, hat das Außenministerium bislang allerdings mit Verweis auf die Gefährdungslage vor Ort blockiert.

Abschiebungen innerhalb der EU

Wenn ein gebürtiger Syrer bislang nicht in sein Heimatland zurückgebracht werden kann, heißt das allerdings nicht automatisch, dass er in Deutschland bleiben darf. Unabhängig davon, ob jemand bleiben darf oder nicht, gilt für alle Schutzsuchenden ein bestimmtes Verfahren.

Wer es bis nach Deutschland geschafft hat, muss sich umgehend bei einer staatlichen Stelle melden. Dort wird überprüft, ob die Person zum ersten Mal oder schon mehrfach einen Antrag gestellt hat und – wie im Fall des mutmaßlichen Täters – ein anderer europäischer Staat zuständig sein könnte.

Wenn jemand zuvor schon in einem anderen EU-Staat erfasst wurde, ist dieses Land zunächst verantwortlich für das weitere Verfahren. Wie mehrere Medien berichten, soll der Tatverdächtige über Bulgarien eingereist und Ende 2022 nach Deutschland gekommen sein. Dementsprechend hätte er nach Bulgarien abgeschoben werden können.

Das misslingt allerdings häufiger, als es klappt. Laut „Welt“ stellte das BAMF im vergangenen Jahr 7732 sogenannte Übernahmeersuchen an Bulgarien. Nur in 266 Fällen kehrten die Asylbewerber tatsächlich dorthin zurück, wurden also innerhalb der EU abgeschoben.

Deutschland hat sechs Monate Zeit, einen Asylbewerber in das erste EU-Aufnahmeland zurückzubringen. Befindet sich jemand in Haft, erhöht sich die Frist auf zwölf Monate. Flieht die Person, erhöht sie sich noch einmal auf 18 Monate. Die Frist kann sich sogar noch weiter erhöhen, während ein Antrag auf ihre Verlängerung läuft.

So funktioniert das deutsche Asylsystem: Warum durfte der Verdächtige von Solingen noch in Deutschland sein?

Blumen und Kerzen liegen in Gedenken an die Opfer an einer Kirche in der Nähe des Tatorts in Solingen.

© dpa/Henning Kaiser

Allerdings: Soweit bekannt ist, hat die Bundesrepublik im konkreten Verfahren keine entsprechenden Anträge gestellt. Für den Vollzug der sogenannten Überstellung in ein anderes Land sind dann die Ausländerbehörden vor Ort und die Bundespolizei zuständig. Eine letzte Hürde kann sein, dass ein Asylsuchender nicht reisefähig ist oder Papiere fehlen.

Entscheidend: Wird nicht abgeschoben, geht nach Ablauf der entsprechenden Fristen die Zuständigkeit für den Fall auf Deutschland über.

Issa Al H. hätte abgeschoben werden können

Die große Frage bleibt also: Warum haben die Behörden keinen Druck gemacht? Am 3. Juni vergangenen Jahres scheiterte ein Abschiebeversuch, weil der heute 26-jährige Issa Al H. offenbar nicht in seiner Unterkunft angetroffen wurde.

Nach ersten Erkenntnissen blieb es bei dem einen Versuch – dabei hätten die Behörden viele Möglichkeiten gehabt, zu handeln. Sie hätten es erneut vor Ort versuchen oder einen Haftbefehl erwirken können. Gemäß Dublin-Regeln hätte Deutschland die Frist für die Überstellung nach Bulgarien verlängern können. Stattdessen lief die normale sechsmonatige Frist offenbar am 20. August ab. Kurz danach meldete sich der Mann wieder und wechselte von einer Flüchtlingsunterkunft in Paderborn nach Solingen.

NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) erklärte dazu, der Mann sei beim ersten und offenbar einzigen Abschiebeversuch nicht angetroffen worden, aber auch nicht untergetaucht.

Zur Startseite

  • Die EU
  • Flüchtlinge
  • Olaf Scholz
  • Polizei
  • Syrien

showPaywall:falseisSubscriber:falseisPaid:falseshowPaywallPiano:false

Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

Hinterlasse eine Antwort

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.