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Umweltverbände kündigen Klage an: Reform des Klimaschutzgesetzes beschlossen

Umweltverbände kündigen Klage an: Reform des Klimaschutzgesetzes beschlossen

© Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka

Umweltverbände kündigen Klage an: Reform des Klimaschutzgesetzes beschlossen

Das neue Klimaschutzgesetz streicht einklagbare Sektorziele für Treibhausgasemissionen. Jetzt hat das Gesetz die letzte Hürde genommen. Doch Umweltschutzverbände sehen einen Verfassungsbruch – und wollen klagen.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat eine Reform des Klimaschutzgesetzes ausgefertigt. In seiner Prüfung sei er zu dem Ergebnis gekommen, „dass evidente Verfassungswidrigkeit nicht gegeben ist“, teilte das Bundespräsidialamt am Montag in Berlin mit.

„Im Mittelpunkt der verfassungsmäßigen Prüfung stand die Vereinbarkeit mit den Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht in dem Klimaschutzbeschluss vom 24. März 2021 aufgestellt hat“, hieß es dazu in der Erklärung des Präsidialamts. Eine Reihe von Umweltverbänden sehen das anders – und haben Verfassungsbeschwerden angekündigt.

Umstrittene Reform auf dem Prüfstand

Mit der von der Bundesregierung durchgesetzten Neuregelung werden einklagbare Sektorziele für die Senkung der Treibhausgasemissionen abgeschafft. Ein Nachsteuern ist künftig nur noch vorgeschrieben, wenn die Emissionsziele insgesamt in zwei Jahren in Folge nicht erreicht werden. Anders als bisher entfällt damit die Pflicht zur Vorlage von Sofortprogrammen für einzelne Sektoren, etwa den Verkehrsbereich.

Umweltschutzverbände sehen in der Änderung eine Entkernung des ursprünglichen Klimaschutzgesetzes und fürchten, dass Deutschland seine Klimaziele damit nicht einhalten kann. Verfassungsbeschwerden angekündigt hatten im Juni die Deutsche Umwelthilfe, Germanwatch, Greenpeace, der Bund für Umwelt und Naturschutz und der Solarenergie-Förderverein. (epd, AFP)

Der Bundestag hatte die Änderung des Gesetzes Ende April beschlossen. Das Regelwerk nimmt künftig die Bundesregierung als Ganzes und nicht mehr Ministerien einzeln bei der Erreichung der Klimaziele in die Pflicht. Der Bundesrat billigte die Reform im Mai. Bislang fehlte aber noch die Ausfertigung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten.

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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