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AfD will Antworten zu Messergewalt in Berlin einklagen : Senat hält Vornamen von Verdächtigen plötzlich geheim

AfD will Antworten zu Messergewalt in Berlin einklagen : Senat hält Vornamen von Verdächtigen plötzlich geheim

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AfD will Antworten zu Messergewalt in Berlin einklagen : Senat hält Vornamen von Verdächtigen plötzlich geheim

Bislang gab der Senat der AfD-Fraktion Auskunft zu Vornamen von Tatverdächtigen von Messerangriffen – jetzt nicht mehr. Nun zieht der AfD-Abgeordnete Marc Vallendar vor Gericht.

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Der AfD-Abgeordnete Marc Vallendar will den Senat juristisch zwingen, Auskunft über die häufigsten Vornamen von Tatverdächtigen von Messerangriffen zu geben. Beim Landesverfassungsgerichtshof beantragte er ein Organstreitverfahren wegen der Verletzung des parlamentarischen Fragerechts. Das Gericht bestätigte das.

Vallendar, rechtspolitischer Sprecher seiner Fraktion, hatte Anfang Mai von der Senatsinnenverwaltung Details zu Messerangriffen aus dem Jahr 2023 angefordert. Eine Frage lautete: „Gibt es bei den Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit eine Häufung bei Vornamen? Bitte die 20 häufigsten Vornamen detailliert aufschlüsseln.“

Die Senatsinnenverwaltung erklärte: „Aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Tatverdächtigen kann die in der Fragestellung erbetene Aufschlüsselung der Vornamen nicht erfolgen.“ Die Innenverwaltung beruft sich auf eine Entscheidung des niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom Mai. Dieser hatte den Antrag der dortigen AfD auf Nennung der Vornamen von 35 ermittelten Silvesterrowdys abgelehnt. Für die Betroffenen bestehe ein erhebliches Identifizierungsrisiko.

Deshalb rückt auch die Innenverwaltung von ihrer bisherigen Praxis ab. Begründung: Wegen Google und Künstlicher Intelligenz ließen Informationsbruchstücke mosaikartig zu einem Gesamtbild zusammenzusetzen. Dabei hatte sie in den Vorjahren stets die 20 häufigsten Vornamen genannt, das waren etwa Christian, Nico, Ali und Mohamed. Für 2023 sollen die Vornamen unter Verschluss bleiben.

Vallendar macht beim Verfassungsgerichtshof geltend, dass der Senat seine Anfrage teilweise nicht beantwortet und dadurch sein Fragerecht nach der Berliner Verfassung verletzt. Vallendar nannte das Verhalten des Senats ein „Unding“, die CDU habe nach Angriffen auf Polizei und Feuerwehr in der Silvesternacht 2022 selbst nach Vornamen von Tatverdächtigen gefragt.

Fest steht: Die Zahl der Tatverdächtigen nach Messerangriffen steigt: 2021 waren es 2132 Verdächtige, davon 1030 mit deutscher und 1102 mit ausländischer Staatsangehörigkeit. 2022 wurden von der Polizei zu den Messerangriffen 2428 mutmaßliche Täter ermittelt, davon hatten 1194 die deutsche und 1234 eine ausländische Staatsangehörigkeit. 2023 stieg die Zahl der Tatverdächtigen auf 2575, davon hatte 1197 die deutsche und 1378 eine ausländische Staatsangehörigkeit.

Erst kürzlich hatte Berlin Polizeipräsidentin Barbara Slowik gesagt, dass die Kriminalstatistik seit Jahren eine Zunahme der Gewaltkriminalität verzeichne. Dabei seien „Nichtdeutsche überrepräsentiert“, sagte Slowik. „Zugespitzt formuliert: Nach unseren Zahlen ist die Gewalt in Berlin jung, männlich und hat einen nicht-deutschen Hintergrund. Das gilt auch für Messergewalt.“

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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