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„Die Würde des Menschen ist unantastbar“, heißt es im Grundgesetz. Krankenpflegerin Lina Gürtler sagt, dass sie diesen Grundsatz nicht immer einhalten konnte.
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Für mich bedeutet der erste Artikel im Grundgesetz ganz viel, weil ich ihn mit meiner Person, aber auch mit meinem Beruf assoziiere. Ich bin Pflegefachperson bei einem ambulanten Pflegedienst in Berlin-Biesdorf. Jeden Tag fahre ich von Patient:in zu Patient:in und erledige unterschiedliche Aufgaben: Tabletten verteilen, Thrombosestrümpfe anziehen, Verbände wechseln und viel mehr. Kurz gesagt, führe ich zu einem großen Teil Leistungen aus, die ärztlich angeordnet werden müssen.
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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de
Ich finde es wichtig, dass Frau Gürtler ihre Erfahrungen teilt. Es zeigt, wie dringend Veränderungen im Pflegesystem nötig sind, um die Würde der Patienten und Pflegekräfte zu schützen.
Als examinierte Krankenschwester verstehe ich die Herausforderungen, denen sich Pflegekräfte täglich gegenübersehen. Es ist bedauerlich, dass die Würde des Menschen oft aufgrund von Personalmangel im Gesundheitswesen nicht angemessen geschützt werden kann.
Als Krankenpflegerin kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass die Pflegesituation in Deutschland dringend verbessert werden muss. Die Würde des Menschen sollte in der Pflege stets im Mittelpunkt stehen, doch leider stoßen wir oft an unsere Grenzen. Es ist wichtig, dass die Politik und die Gesellschaft mehr Unterstützung und Wertschätzung für uns Pflegekräfte zeigen.