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Skandal! Richter gehen Senat an wegen Umgang mit Video-Volksbegehren zur Inneren Sicherheit

Innere Sicherheit: Gericht rügt Vorgehen des Senats bei Video-Volksbegehren

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand.

Donnerstag, 22.10.2020, 20:03

Zwei Jahre nach der Ablehnung eines Volksbegehrens für mehr Videoüberwachung hat der Berliner Verfassungsgerichtshof das Vorgehen des Senats gerügt.

Aus Sicht des obersten Gerichtes versäumte es die Senatsinnenverwaltung, ihre Bedenken im Hinblick auf das Vorhaben mit den Initiatoren des Volksbegehrens zu erörtern. Deshalb sei es nicht zulässig, dass sich die Innenverwaltung an den Verfassungsgerichtshof gewandt habe, erklärte dieser am Donnerstag. In der Folge könne das Gericht keine Aussage über die Zulässigkeit des Volksbegehrens treffen. Die Initiatoren, darunter der CDU-Bundestagsabgeordnete und Ex-Justizsenator Thomas Heilmann, wollten erreichen, dass bis zu 1000 Kameras an bis zu 50 Berliner Orten mit viel Kriminalität aufgehängt werden. Im Oktober 2018 lehnte der rot-rot-grüne Senat die Einleitung des Volksbegehrens ab und kündigte an, seine Zulässigkeit vom Verfassungsgerichtshof prüfen lassen. Nach Einschätzung des Senats sei das Vorhaben „rechtlich unzulässig und politisch verfehlt“, erklärte Innensenator Andreas Geisel (SPD) damals.

Zu der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung des Gerichtes sagte ein Sprecher der Innenverwaltung: „Das Gericht hat nicht in der Sache entschieden. Es ging lediglich um Fragen der Verfahrensschritte. Wir werden die Entscheidung des Gerichts jetzt eingehend prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden.“

Heilmann nannte die Entscheidung eine Ohrfeige für den Senat. „Wir haben die Unzulässigkeit des Vorgehens des Senats beantragt. Das Verfassungsgericht ist dem einstimmig gefolgt“, erklärte er. „Der Senat wirft uns Verfassungswidrigkeit vor, verhält sich aber selbst so. Die Entscheidung stärkt unsere Position eindeutig.“

Eine Quelle: www.focus.de

6 Kommentare
  1. EmilySmith sagt

    Why didn’t the Senatsinnenverwaltung discuss their concerns with the initiators of the Volksbegehren before turning to the Verfassungsgerichtshof?

    1. HansMüller sagt

      Es ist bedauerlich, dass die Senatsinnenverwaltung ihre Bedenken nicht mit den Initiatoren des Volksbegehrens erörtert hat. Durch diesen Mangel an Kommunikation konnten Missverständnisse entstehen, die letztendlich zu der aktuellen Entscheidung des Gerichts geführt haben.

  2. SusanneMüller sagt

    Es ist eine Schande, wie der Senat hier mit dem Volksbegehren umgegangen ist. Es sollte eine grundlegende Kommunikation mit den Initiatioren stattfinden. Hoffentlich wird dies in Zukunft besser eingehalten.

  3. SusanneMüller123 sagt

    Versteh ich das richtig: Der Senat hat das Volksbegehren für mehr Videoüberwachung abgelehnt, aber ohne sich mit den Initiatoren darüber auszutauschen? Ist das rechtens?

    1. PeterSchneider456 sagt

      Ja, das hast du richtig verstanden. Der Senat hat das Volksbegehren abgelehnt, ohne sich mit den Initiatoren zu beraten, was vom Verfassungsgerichtshof gerügt wurde. Das Vorgehen der Senatsinnenverwaltung war in diesem Fall nicht zulässig.

  4. SabineMüller sagt

    Es ist skandalös, wie der Senat mit dem Volksbegehren umgegangen ist. Die Innenverwaltung hätte sich mit den Initiatoren beraten sollen, bevor sie den Verfassungsgerichtshof eingeschaltet hat. Jetzt kann das Gericht keine Entscheidung treffen, und die Bürger werden im Stich gelassen.

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