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Kritik vom Richterbund: Buschmann will Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten nicht abschaffen

Kritik vom Richterbund: Buschmann will Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten nicht abschaffen

© IMAGO/dts Nachrichtenagentur/IMAGO/dts Nachrichtenagentur

Kritik vom Richterbund: Buschmann will Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten nicht abschaffen

Justizminister Marco Buschmann will Weisungen an Staatsanwaltschaften künftig einschränken, aber nicht abschaffen. Kritik daran kommt vom Deutschen Richterbund.

Weisungen von Justizministern an die Staatsanwaltschaften sollen künftig nur noch schriftlich, begründet und innerhalb enger Grenzen erlaubt sein. So sieht es ein Entwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vor, der am Donnerstag zur Stellungnahme an Länder und Verbände versandt wurde. Darin heißt es, Weisungen von Vorgesetzten seien künftig nur noch zulässig „zur Verhinderung rechtswidriger Entscheidungen“, da, wo ein Entscheidungs- oder Beurteilungsspielraum besteht oder im Bereich der Ermessensausübung.

„Sie ergehen frei von justizfremden Erwägungen“, heißt es in dem Entwurf weiter. Das soll sowohl für ministerielle Weisungen als auch für interne Weisungen der Generalstaatsanwaltschaft zur Staatsanwaltschaft gelten.

Den Deutschen Richterbund (DRB) überzeugt das nicht. „Nach Buschmanns Entwurf bleiben deutlich weitergehende politische Einflussnahmen auf Ermittlungshandeln möglich“, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer, Sven Rebehn. Die Justizminister von Bund und Ländern wären seiner Ansicht nach „gut beraten, jetzt endlich echten Fortschritt zu wagen und ihre aus dem vorletzten Jahrhundert stammenden politischen Durchgriffsrechte auf einzelne Strafverfahren aufzugeben“.

Es sei nicht überzeugend, wenn darauf verwiesen werde, dass von diesem Recht in der Vergangenheit nur äußerst selten Gebrauch gemacht worden sei, denn „gerade in einer Zeit, in der rechtspopulistische Parteien quer durch Europa im Aufwind sind und vielfach die Machtprobe mit der Justiz suchen, darf es keine Einfallstore und Schlupflöcher für einen politischen Missbrauch der Strafverfolgung geben“.

Auch Berlins Generalstaatsanwältin Margarete Koppers hatte im Januar die Abschaffung des Weisungsrechts durch Justizminister von Bund und Ländern gefordert. Der Europäische Gerichtshof mahne dies schon länger an, in vielen europäischen Ländern gebe es dieses Durchgriffsrecht auf konkrete Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften nicht, begründete sie ihre Forderung. Koppers sagte: „Wenn ein AfD-Politiker den Justizminister stellte, dann möchte ich mir nicht vorstellen, wie die Strafverfolgung aussähe – vor allem im Bereich des Rechtsextremismus.“

Im Bundesjustizministerium ist man der Auffassung, dass der im Entwurf vorgesehene Zwang zur Verschriftlichung einer Weisung eine disziplinierende Wirkung haben wird. In einer Mitteilung heißt es: „Das Textform- und das Begründungserfordernis sollen die Nachvollziehbarkeit von Weisungen erleichtern und die anweisende Person vor übereilten Weisungen schützen.“ Der Entwurf muss noch im Kabinett beraten und vom Bundestag verabschiedet werden. (dpa)

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

4 Kommentare
  1. Anna_Mueller sagt

    Der Vorschlag von Buschmann, das Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten einzuschränken, aber nicht abzuschaffen, ist meiner Meinung nach sinnvoll. Schriftliche und begründete Weisungen innerhalb klarer Grenzen können helfen, rechtswidrige Entscheidungen zu verhindern, ohne die Unabhängigkeit der Justiz zu beeinträchtigen. Es ist wichtig, dass die Ermessensausübung und Entscheidungsfreiheit der Staatsanwaltschaften gewahrt bleiben. Möglicher Missbrauch muss jedoch weiterhin im Blick behalten werden.

  2. Anna Müller sagt

    Als Juristin finde ich es bedenklich, dass Justizminister Buschmann das Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten nicht abschaffen, sondern nur einschränken will. Es besteht die Gefahr, dass politische Einflussnahmen weiterhin möglich sind und damit die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet wird.

  3. SabineMüller sagt

    Als Bürgerin finde ich es wichtig, dass das Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten eingeschränkt wird, um politische Einflussnahmen zu verhindern. Die Vorschläge von Justizminister Buschmann gehen in die richtige Richtung, aber sie sollten noch weiter gehen, um die Unabhängigkeit der Justiz zu gewährleisten.

  4. LisaMüller sagt

    Findet ihr auch, dass die vorgeschlagenen Einschränkungen des Weisungsrechts ausreichend sind? Oder sollten diese noch weiter gehen?

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