Nachrichten, Lokalnachrichten und Meldungen aus Berlin und Brandenburg, Polizeimeldungen und offizielle Pressemeldungen der Landespressestelle des Landes Berlin.

Mit dem „Compact“-Verbot geht die Regierung zu weit

Mit dem „Compact“-Verbot geht die Regierung zu weit

Dienstag, sechs Uhr, Falkensee bei Berlin: Polzisten klingeln Jürgen Elsässer (MItte mit weißem Haar) aus dem Schlaf, den Chefredakteur der rechtsradikalen Zeitschrift „Compact“. Das Vermögen der Zeitschrift wurde beschlagnahmt Foto: michael körner

Von Gunnar Schupelius

Der demokratische Staat muss seine Gegner bekämpfen, gegnerische Meinungen aber zulassen. Mit dem „Compact“-Verbot ist die Regierung jedoch zu weit gegangen, meint Gunnar Schupelius.

Der Schlag war gut inszeniert: Am Dienstag um sechs Uhr klingelten vermummte Polizisten am Haus von Jürgen Elsässer in Falkensee, dem Chefredakteur der rechtsextremen Zeitschrift „Compact“. Ein Fotograf war informiert und knipste Elsässer, wie er in einem blauen Bademantel die Tür öffnet. Dann wurde die „Compact Magazin GmbH“ verboten und das Vermögen beschlagnahmt.

Bundesinnenministerin Faeser (SPD) sprach von einem „harten Schlag gegen die rechtsextremistische Szene“. Das Verbot zeige, „dass wir auch gegen die geistigen Brandstifter vorgehen“, sagte sie, „die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen.“

Faeser setzte das Verbot mit dem Vereinsrecht durch. Sie behandelt „Compact“ nicht als Medium, dessen Publikationen von der Pressefreiheit geschützt sind, sondern als Vereinigung, die sich gegen die demokratische Grundordnung wende. Der Deutsche Journalistenverband (DJV) kritisierte diese Methode als nicht rechtens und auch Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) zweifelt an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens. Wenn das „Compact“-Verbot gerichtlich aufgehoben werde, müsse Ministerin Faeser zurücktreten, sagte er.

Tatsächlich ist „Compact“ ein Kampfblatt, das einseitig informiert, agitiert, unglaubliche Verschwörungstheorien und Unwahrheiten und überhaupt viel Unsinn verbreitet. Jürgen Elsässer, der Chefredakteur, war früher ein Linksextremist und bekämpfte den Kapitalismus und den demokratischen Staat, jetzt ist er mit demselben Fanatismus Rechtsradikaler.

Es ist schwer zu ertragen, was „Compact“ in die Welt setzt, aber es ist nicht verboten. Die im Grundgesetz verbriefte Meinungsfreiheit beinhaltet ausdrücklich, dass auch absurde Meinungen und falsche Behauptungen geäußert werden dürfen, es sei denn, es handelt sich um Volksverhetzung, Aufruf zur Gewalt und ähnliche Straftaten. Solche werden „Compact“ aber nicht vorgeworfen, sondern eine allgemeine heftige Stimmungsmache.

BVG boykottiert X, nicht aber Instagram und TikTok 

Die ist auch nicht verboten. Dazu urteilte das Bundesverfassungsgericht am 22. Juni 2018 (BVerfGE 124, 300 <334>): „Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat.“ Der Schutz vor einer „Vergiftung des geistigen Klimas‘“ sei für den Staat kein „Eingriffsgrund“.

Mit dem „Compact“-Verbot geht die Regierung zu weit, weil es keine kriminelle Vereinigung ist, die verboten wurde, sondern eine Meinungsschleuder, deren Agitation von der Meinungsfreiheit so lange gedeckt ist, wie ihre Auswüchse das Strafrecht nicht verletzen.

Nach der Logik der Ministerin Faeser könnte man auch viele andere Publikationen verbieten. Dann hätten wir eine Zensur in Deutschland. Die aber ist nach dem Grundgesetz – Gott sei Dank – verboten.

Hat Gunnar Schupelius recht? Schreiben Sie an: [email protected]

Lesen Sie hier alle Kolumnen von Gunnar Schupelius

Mit dem „Compact“-Verbot geht die Regierung zu weit

Eine Quelle: www.bz-berlin.de

Hinterlasse eine Antwort

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.