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Nach verhängten Urteilen: Cannabis-Gesetz mit Amnestie – bereits 65 Strafen in Berlin verringert
Seit Anfang April gilt das neue Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis. Enthalten war darin auch eine Regelung für bereits verhängte Urteile, die nun geändert werden.
Rund einen Monat nach der weitgehenden Legalisierung von Cannabis sind in Berlin bislang in 65 Fällen verhängte Strafen wegen früherer Verstöße mit Marihuana oder Haschisch verringert worden. Das teilte die Staatsanwaltschaft auf Anfrage zum Stand Anfang Mai mit. Etwa 100 Fahndungen nach Straftätern seien zurückgenommen worden. Insgesamt seien bisher rund 100 Anträge an die Gerichte zur Neubestimmung von Strafen geschickt worden.
Grund ist die im Gesetz enthaltene Amnestieregelung für Altfälle. Sie gilt besonders für Ermittlungsverfahren, die noch laufen, und Urteile, bei denen Geldstrafen noch nicht bezahlt oder Gefängnisstrafen nicht abgesessen wurden. Diese Verfahren müssen durchgesehen werden, um zu klären, ob die Urteile ganz oder teilweise unter die beabsichtigte Amnestie fallen.
In Berlin seien das 5858 Strafverfahren, bei denen es um Drogendelikte mit Cannabis gehe, so die Staatsanwaltschaft. Bislang seien davon noch etwa 500 „nicht vorgeprüft“. In weiteren Fällen sei die Überprüfung der Rechtslage nicht abgeschlossen. In Einzelfällen seien auch mehrfache Überprüfungen nötig, wenn es um Strafverfahren gegen mehrere Täter gehe. In allen Bundesländern hatte die Justiz über die viele zusätzliche Arbeit durch die Amnestieregelung geklagt. (dpa)
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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de
Als Befürworterin der Cannabis-Legalisierung freut es mich zu sehen, dass bereits 65 Strafen in Berlin reduziert wurden. Die Amnestieregelung für Altfälle ist ein wichtiger Schritt zur Entlastung der Justiz und zur Fairness gegenüber den Betroffenen.
Ich finde es sehr positiv, dass durch das neue Cannabis-Gesetz in Berlin bereits 65 Strafen verringert wurden. Es ist wichtig, dass auch Altfälle berücksichtigt werden und eine Amnestieregelung greift.