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Urteile gegen Partei und Höcke: Die Verzögerungstaktik der AfD geht nicht auf

Urteile gegen Partei und Höcke: Die Verzögerungstaktik der AfD geht nicht auf

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Urteile gegen Partei und Höcke: Die Verzögerungstaktik der AfD geht nicht auf

Zahlreiche Prozesse gegen die AfD und ihre Vertreter beschäftigen die deutschen Gerichte. Die Partei versucht, die Verfahren lahmzulegen − doch der Rechtsstaat zeigt sich enorm wehrhaft.

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Gleich zwei wichtige Urteile in Sachen AfD sind zu Wochenbeginn gefallen: Am Montag urteilte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) in Münster, dass der Verfassungsschutz die Partei weiter als rechtsextremistischen Verdachtsfall behandeln darf. Einen Tag später verurteilte das Landgericht Halle den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wegen der Verwendung einer verbotenen SA-Parole zu einer Geldstrafe.

Es sind zwei ganz unterschiedliche Urteile, und doch eint sie eines. Die AfD hatte jeweils versucht, die Verfahren lahmzulegen: mit Anträgen, Unterbrechungen, Verteidigerwechseln und allerlei anderen Hebeln, die die Prozessordnungen vorsehen. Aber ohne Erfolg.

Beim Oberverwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen stellte die AfD an die 500 Beweisanträge und versuchte, die Richter wegen angeblicher Befangenheit abzulehnen. Das Gericht musste damit umgehen und unterbrach die Verhandlungen im März auf unbestimmte Zeit. Die AfD sah ihre Prozesstaktik aufgehen. Ihr war es gelungen, das Gericht derart mit Anträgen zu fluten, dass das Verfahren vertagt werden musste. Wohl gemerkt ein Verfahren, das sie selbst angestrengt hatte.

Die Richter aber arbeiteten geduldig die Anträge ab. Zwei Monate später fiel dann die Entscheidung – angesichts der Masse an Anträgen und der vielen Beteiligten ein kurzer Zeitraum. Die Einstufung der AfD als Verdachtsfall ist rechtmäßig, bestätigte das Gericht.

In Halle stand Höcke wegen der Verwendung der verbotenen SA-Losung „Alles für Deutschland“ vor Gericht. Der Sachverhalt ist nicht einmal strittig und doch gelang es Höckes Team, das Verfahren zu verzögern.

Auch hier zogen die Anwälte alle Register: Sie rügten die Zuständigkeit des Gerichts, forderten eine Aufzeichnung der Verhandlung (was nur in Ausnahmefällen zulässig ist) und eine Einschaltung des Bundesverfassungsgerichts. Schließlich wurde Höcke zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 130 Euro verurteilt.

Gewiss, vor Gericht darf man alle prozessualen Mittel ausschöpfen: Doch es gibt einen Unterschied zwischen legitimen Anträgen, mit denen ein Angeklagter seine Rechte wahrnimmt, und missbräuchlichen, die einzig dem Ziel dienen, das Verfahren lahmzulegen.

Die AfD ist auch nicht die erste Angeklagte, die sich darauf versteht, ein für sie nachteiliges Verfahren zu verzögern. Doch ihr geht es um mehr: Sie versucht die Gerichte vorzuführen, den Prozessen ihre Legitimität abzusprechen, einzelne Personen zu diskreditieren.

Dass die Gerichte die Prozesse in verhältnismäßig kurzer Zeit durchgeführt haben und sich nicht von der Verschleppungstaktik der AfD lähmen ließen, ist der eigentliche Erfolg. Der Rechtsstaat ist wehrhafter, als es der AfD recht sein kann.

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

2 Kommentare
  1. Anna_Schreiber sagt

    In meinen Augen zeigt sich hier deutlich, dass die Verzögerungstaktik der AfD nicht aufgeht. Der Rechtsstaat erweist sich als stark und widerstandsfähig gegen die Versuche der Partei, den Prozess zu blockieren. Es ist ermutigend zu sehen, wie die Gerichte konsequent und unabhängig agieren, um die Rechtsstaatlichkeit zu wahren.

  2. Anna-Maria Müller sagt

    Europäische Gerichte sind nicht zu verachten und haben klargestelllt, dass keine Partei über dem Gesetz steht. Es ist erfreulich zu sehen, wie der Rechtsstaat seine Unabhängigkeit bewahrt und gegen Verzögerungstaktiken vorgeht.

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