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Flüchtiger Vergewaltiger gefasst: 57-Jähriger war bei seiner Mutter in Neukölln

Flüchtiger Vergewaltiger gefasst: 57-Jähriger war bei seiner Mutter in Neukölln

© dpa/Maurizio Gambarini

Flüchtiger Vergewaltiger gefasst: 57-Jähriger war bei seiner Mutter in Neukölln

Der geflohene Gewalttäter und Vergewaltiger Andreas K. ist in Berlin gefasst worden. Polizisten nahmen ihn am Freitagmorgen bei seiner Mutter fest – dort, wo er Beamten entwischt war.

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Der am Sonnabend bei einem begleiteten Ausgang geflohene Vergewaltiger und Gewalttäter ist am Freitagmorgen gefasst worden. Beamte der Berliner Polizei nahmen ihn in Neukölln in der Wohnung seiner Mutter fest. Des erfuhr der Tagesspiegel aus Justizkreisen.

Andreas K. war nach Angaben der Senatsjustizverwaltung wegen Körperverletzung und Vergewaltigung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden und hatte die Strafe bereits im Jahr 2015 abgesessen. Weil er weiter als gefährlich gilt, war er danach in die Sicherungsverwahrung der Justizvollzugsanstalt Tegel (JVA) gekommen. Diese habe der Mann regelmäßig verlassen können. 42 Ausgänge seien unbeanstandet abgelaufen.

Am vergangenen Sonnabend aber hatte er sich vermutlich „spontan entschieden“, zu fliehen, hieß es. Der 57-Jährige war bei einem begleiteten Ausgang zu seiner Mutter in Neukölln. Er habe einen Gang zur Toilette und „einen Augenblick der Unachtsamkeit“ genutzt, um den zwei Justizbeamten zu entwischen.

Jede Minute auf freiem Fuß ist eine Minute zu viel.

Felor Badenberg (CDU), Justizsenatorin

Polizei und Justiz hatten nach der Flucht von Andreas K. „dringend davor abgeraten“, sich dem Mann zu nähern oder ihn anzusprechen. Er wurde als gefährlich eingestuft.

„Ich bin erleichtert und froh, dass der entlaufene Insasse heute gefasst werden konnte. Jede Minute auf freiem Fuß ist eine Minute zu viel“, sagte Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) am Freitag. „Ich danke allen Beteiligten für ihren Einsatz. Diesen Fall nehme ich zum Anlass, die Bedingungen von begleiteten Ausführungen zu überprüfen – gegebenenfalls nachzubessern und anzupassen.“

Laut Badenberg hat der Vorfall bereits Konsequenzen für andere Insassen der Sicherungsverwahrung der Justizvollzugsanstalt Tegel: Ausgänge zu sozialen Kontakten gibt es vorläufig nicht. Bevor derartige Lockerungen gewährt würden, sollten Voraussetzungen und Abläufe überprüft werden, erklärte Badenberg. 

Anders als die Haft ist die Sicherungsverwahrung keine Strafe. Sie dient dazu, die Allgemeinheit vor den Tätern zu schützen, die ihre Strafe bereits verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten. Da die Verwahrung keine Strafe ist, müssen die Bedingungen deutlich besser sein als in der Strafhaft. Es muss auch ein größeres Therapieangebot geben.

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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