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Kita-Streik in Berlin: Verdi legt Berufung ein – auch Dienstag noch kein Ausstand

Kita-Streik in Berlin: Verdi legt Berufung ein – auch Dienstag noch kein Ausstand

© dpa/Britta Pedersen

Kita-Streik in Berlin: Verdi legt Berufung ein – auch Dienstag noch kein Ausstand

Kitas zu oder auf? Die Gewerkschaft Verdi legt gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rechtsmittel ein. Der Prozess bis zu einem möglichen Streik wird sich allerdings einige Tage hinziehen.

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Der Streit um die Arbeitsbedingungen an den landeseigenen Berliner Kitas geht in die nächste Runde: Die Gewerkschaft Verdi legt Rechtsmittel gegen das Urteil des Arbeitsgerichts ein, das den unbefristeten Kita-Streik ab Montag untersagt hatte. „Wir werden in Berufung gehen“, sagte Verdi-Sprecher Kalle Kunkel dem Tagesspiegel am Sonntag.

Allerdings wird sich der Prozess bis zu einem möglichen unbefristeten Streik einige Tage hinziehen: Zunächst wartet die Gewerkschaft auf die schriftliche Urteilsbegründung, erst dann können die Rechtsmittel eingelegt werden. Dann muss das Landesarbeitsgericht einen neuen Termin für die Verhandlung festlegen – und erst wenn dann das Urteil zugunsten Verdis ausfällt, ist ein Streik möglich.

Auch am Dienstag wird definitiv nicht gestreikt.

Kalle Kunkel, Verdi-Sprecher

„Auch am Dienstag wird definitiv nicht gestreikt“, sagte Kunkel weiter. Auch bedingt durch den Feiertag in der kommenden Woche ist wohl davon auszugehen, dass frühestens in der Woche ab dem 7. Oktober der angekündigte unbefristete Streik an den landeseigenen Kitas droht.

Am Freitag hatte das Berliner Arbeitsgericht im Eilverfahren zugunsten der Senatsverwaltung entschieden: Der Richter hatte auf Antrag des Senats den angekündigten Streik untersagt. Er verwies dabei auf die Friedenspflicht nach der jüngsten Tarifeinigung im Jahr 2023. Demnach sind Gewerkschaften während eines ungekündigt geltenden Tarifvertrages nicht zu Streiks berechtigt. Erst, wenn die Kündigungsfrist abgelaufen ist, endet die Friedenspflicht.

Ferner begründete der Richter das Streikverbot mit „verbandspolitischen Erwägungen“. Damit bezog sich das Gericht auf die möglichen Folgen, sollte der Senat in Tarifverhandlungen über die Forderungen von Verdi eintreten.

Verdi verlangt bessere Arbeitsbedingungen, etwa kleinere Betreuungsgruppen und einen Ausgleich von Belastungen, und will diese in einem eigenen Tarifvertrag festschreiben. Der Berliner Senat lehnt Tarifverhandlungen mit der Begründung ab, dass das Land dadurch aus der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) fliegen würde.

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

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