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Exklusiv Kunden sollen ihr Geld zurück bekommen: Regierung will Reisende besser vor Pleiten schützen
Fälle wie die von Thomas Cook soll es nicht mehr geben, sagt die Justizministerium. Künftig soll ein Fonds die Urlauber entschädigen.
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Es war ein Alptraum, den die Kunden von Thomas Cook im vergangenen September erlebten.
Die Pleite des damals zweitgrößten europäischen Reiseveranstalters (Neckermann, Öger Tours, Bucher, Air Marin, Tour Vital Touristik) ließ zehntausende Urlauber vor Ort stranden. Hoteliers drohten damit, die Gäste auf die Straße zu setzen, wenn sie nicht erneut für ihr Zimmer zahlten. Rückflüge waren gestrichen. Reisende, die auf dem Weg in den Urlaub waren, wurden am Flughafen zurückgeschickt. Sämtliche Reisen wurden gestrichen.
Hunderttausende Kunden mussten um ihr Geld bangen
Hunderttausende Urlauber, die ihre Reisen schon an- oder komplett bezahlt hatten, drohten, ihr Geld zu verlieren. Die 110 Millionen Euro, mit denen Thomas Cook sich für den Fall der Insolvenz bei der Zurich Versicherung abgesichert hatte, reichten nämlich bei weitem nicht für alle. Gerade einmal 17,5 Prozent ihres Schadens bekamen die Kunden von der Zurich.
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Dass es nicht mehr war, liegt an einer Panne. Anders als es die entsprechende EU-Richtlinie vorsieht, hatte es der deutsche Gesetzgeber erlaubt, dass ein Versicherer, der einen Reisekonzern versichert, seine Haftung auf 110 Millionen begrenzt. Um die eigene Pleite auszubügeln, springt daher der Staat ein: Kunden können von Thomas Cook können sich das restliche Geld vom Bundesjustizministerium holen. 60.000 Menschen haben bereits Ansprüche angemeldet, in 50.000 Fällen läuft bereits die Prüfung. Der Bund gibt insgesamt 225 Millionen Euro.
Ein Fall wie Thomas Cook soll sich nicht wiederholen
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will verhindern, dass sich so etwas wiederholt. Monatelang hat ihr Haus an einer neuen, besseren Insolvenzsicherung gearbeitet. An diesem Mittwoch wird das Kabinett die Eckpunkte der neuen Lösung verabschieden. Nach dem Eckpunktepapier, das dem Tagesspiegel vorab vorliegt, sollen Kunden bei einer Pleite des Reiseveranstalters ihren gesamten Schaden ersetzt bekommen. Haftungsbeschränkungen soll es nicht mehr geben.
Die Kunden sollen ihr Geld komplett zurückbekommen
Die Absicherung sämtlicher Risiken – vom Rücktransport gestrandeter Urlauber bis hin zur Rückzahlung der Vorkasse – soll über einen Fonds erfolgen, der sich aus Beiträgen der Reiseveranstalter finanziert. Nur Unternehmen, die in diesen Pflichtfonds einzahlen, sollen künftig noch Pauschalreisen anbieten dürfen. Um Mitglied in dem Fonds werden zu können, müssen die Reiseveranstalter zudem eine bonitätsabhängige Sicherheit (Versicherung, Bankbürgschaft) nachweisen. Kommt es zu einer Pleite, wird diese Sicherheit als erstes in Anspruch genommen.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht will Reisende besser schützen.
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„Der Fall Thomas Cook hat gezeigt, dass das bestehende System der Kundengeldabsicherung die Gefahr begründet, dass Reisende nicht so entschädigt werden, wie es von der EU-Pauschalreiserichtlinie vorgesehen ist“, sagte Lambrecht dem Tagesspiegel. „Wir haben das Insolvenzsicherungssystem im Reiserecht daher grundlegend neu geregelt.“ Mit Hilfe des Fonds werde ein „umfassender Schutz der Reisenden sichergestellt.“
Für die aktuelle Saison ist es zu spät
„Aus Verbrauchersicht ist die Insolvenzabsicherung von Pauschalreisen ein wichtiger Schritt“, sagte Marion Jungbluth dem Tagesspiegel. Leider komme die Reform „sehr spät“, bedauert die Verkehrsexpertin des Bundesverbands der Verbraucherzentralen.
Denn für die aktuelle Saison ist es zu spät. Frühestens zur nächsten Wintersaison dürfte der Fonds arbeitsfähig sein. Bis dahin könnte aber der eine oder andere der 2300 deutschen Reiseveranstalter pleite sein. Denn von Mitte März bis Mitte Juni war das Tourismusgeschäft coronabedingt tot. Die Reisebranche rechnet mit Umsatzausfällen von bis zu elf Milliarden Euro bis Ende Juni. 4,7 Milliarden Euro sind bereits als Rückerstattungen an die Kunden geflossen.
Platz am Strand. Auf Mallorca ist es leer, am Montag sollen die ersten deutschen Touristen kommen.
© REUTERS
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Die Branche hatte gehofft, dass die Bundesregierung einen Kreditfonds auflegt, aus dem die Veranstalter ihre Kunden entschädigen können. Doch das ist nicht geschehen. Die Regierung setzt stattdessen auf Gutscheine für Verbraucher. Diese sollen zwar weiter freiwillig bleiben, aber der Staat sichert die Gutscheine zumindest gegen eine Insolvenz des Reiseveranstalters ab.
Reisebranche warnt vor Überforderung
Beim Deutschen Reiseverband hält man die Eckpunkte der neuen Insolvenzabsicherung für einen „geeigneten Ansatz zur verbesserten Absicherung der Verbraucher“. Allerdings stelle die erweiterte Absicherung „eine erhebliche finanzielle Herausforderung für die stark mittelständisch geprägten Reiseveranstalter dar“, kritisierte DRV-Präsident Norbert Fiebig. Diese sei „kurzfristig nur schwer zu lösen“, sagte Fiebig dem Tagesspiegel. Der Verband plädiert daher für einen „maßvollen Übergang vom alten ins neue System“.
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- Christine Lambrecht
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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de
Es ist sehr erfreulich zu sehen, dass die Regierung Maßnahmen ergreift, um Reisende besser vor Pleiten zu schützen. Kunden sollten in solch unglücklichen Situationen definitiv ihr Geld zurückbekommen, um finanziell abgesichert zu sein. Hoffentlich wird der neue Entschädigungsfonds effektiv geführt und das Risiko für Urlauber minimiert.
Wer entscheidet, wie viel Geld die Urlauber aus dem Fonds erhalten?
Der Betrag, den die Urlauber aus dem Fonds erhalten, wird von einer unabhängigen Kommission festgelegt, um sicherzustellen, dass die Entschädigung fair und angemessen ist.