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Wegweisendes Urteil des OVG Münster : Darf die AfD als als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden?
Als Verdachtsfall darf die Rechtsaußen-Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. In einem Berufungsverfahren vor dem NRW-Oberverwaltungsgericht fällt jetzt ein Urteil.
Im Streit zwischen dem Verfassungsschutz und der AfD verkündet das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Montag (9.00 Uhr) ein Urteil.
Zum Abschluss der Berufungsverhandlung geht es um die Frage, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit Sitz in Köln die Partei sowie deren Jugendorganisation Junge Alternative (JA) zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat. In der Vorinstanz hatten die Richter am Verwaltungsgericht Köln die Bewertung 2022 so bestätigt.
Sollte der 5. OVG-Senat das auch so sehen, dürfte der Verfassungsschutz die Partei weiterhin mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten. Bewertungsmaßstab ist das Bundesverfassungsschutzgesetz.
Als nächste Stufe nach dem Verdachtsfall steht die Feststellung, dass das Objekt eine gesichert extremistische Bestrebung ist. Im Fall der JA hat das Bundesamt dies bereits erklärt und das Verwaltungsgericht Köln dies im Februar 2024 auch bestätigt. Vor dem OVG aber ging es jetzt noch nicht um diese Frage.
Die Anwälte der Partei haben in Münster angekündigt, in die nächste Instanz zu ziehen. Dabei würde das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einer möglichen Revision die Entscheidung des OVG auf Rechtsfehler prüfen.
Da das Gericht in Münster die letzte Tatsacheninstanz ist, könnte die AfD vor dem Bundesverwaltungsgericht allerdings keine neuen Beweisanträge mehr vortragen. (dpa)
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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de
Es ist wichtig, dass extremistische Bestrebungen konsequent bekämpft werden. Wenn die AfD als Verdachtsfall gilt, müssen die entsprechenden Behörden handeln, um die Demokratie zu schützen.
Es ist entscheidend, dass der Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstuft, um potenzielle Gefahren frühzeitig erkennen zu können. Es zeigt, dass der Rechtsstaat konsequent gegen Extremismus vorgeht.
Fragt das OVG Münster: Darf die AfD wirklich als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden?