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Verwirrung um Berlins Antisemitismusklausel: Schwarz-rote Koalition in der Zwickmühle

Berlins Antisemitismusklausel ungewiss: Die schwarz-rote Koalition verhakt sich

© Montage: Tagesspiegel | dpa/Sebastian Gollnow (2)

Berlins Antisemitismusklausel ungewiss: Die schwarz-rote Koalition verhakt sich

Nach dem Stopp für die Antisemitismusklausel in der Kulturförderung in Berlin ringt Schwarz-Rot um eine Lösung. Die CDU will eine Gesetzesregel, die SPD nur eine Minimallösung.

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Berlins schwarz-rote Regierungskoalition hat sich im Streit um eine Antisemitismusklausel verhakt. Von den Sozialdemokraten wird das von der CDU angestoßene Ziel – eine Klausel für alle Ressorts – inzwischen infrage gestellt. Ein Auftaktgespräch auf Spitzenebene vor einigen Tagen endete ohne Ergebnis. Es stand sogar der Vorwurf der SPD-Seite im Raum, es ginge nur darum, für Kultursenator Joe Chialo (CDU) eine gesichtswahrende Lösung zu finden – für die Christdemokraten ein Affront.

Chialo hatte im Ende 2023 eine Antidiskriminierungsklausel zur Kulturförderung eingeführt. Auslöser waren der Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober und der Anschlag auf eine Synagoge in Berlin – aber auch einseitige israelkritische Positionen im Kulturbetrieb. Demnach sollten Empfänger von Kunstförderung erklären, dass sie sich „gegen jede Form von Antisemitismus“ stellen. Zudem sollten nur noch jene Geld bekommen, die „jede Form von Antisemitismus ablehnen“. Wegen Rechtszweifeln stoppe Chialo die Klausel im Januar.

Doch der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) pocht auf eine rechtssichere Lösung für alle Fördergelder. Zunächst verhandelten die Ressorts auf Arbeitsebene. Bereits vor einigen Wochen fragten namhafte CDU-Abgeordnete, ob mit der SPD eine Antisemitismusklausel noch möglich ist. Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) hatte die Klauselidee gar als Symbolpolitik bezeichnet.

Gutachter für Gesetzesregel

Kürzlich verhandelten Kiziltepe, Innensenatorin Iris Spranger (SPD), Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos, für CDU), Senatskanzleichef Florian Graf (CDU) und Chialo direkt. Einig wurden sie sich nicht. Die SPD-Seite legte einen minimalinvasiven Entwurf vor: eine Änderung der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung. Zuwendungen sollten „den Grundsätzen des Diskriminierungsverbots“ des von Rot-Grün-Rot ersonnenen Antidiskriminierungsgesetzes (LADG) entsprechen.

Für die SPD wäre das die schnellste und pragmatischste Lösung. Statt Empfänger von Fördergeld einseitig in die Pflicht zu nehmen oder unter Generalverdacht zu stellen, solle sich die Verwaltung stärker selbst verpflichten. Es würde viel zu lange dauern, ein Gesetz zu ändern. Unklar ist aber, ob jegliche LADG-Tatbestände, die weit über das Grundgesetz hinausgehen, bei der Fördervergabe geprüft werden können.

Die CDU will die Haushaltsordnung, ein Gesetz, ändern. Fördergeld gäbe es nur, wenn Empfänger keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen verfolgen und keine demokratiefeindlichen, antisemitischen, rassistischen oder extremistischen Inhalte verbreiten. Werden nachträglich Verstöße bekannt, soll die Förderung widerrufen werden können – eine klassische Verfahrensregelung.

Für eine gesetzliche Regelung

Die SPD findet das zu kompliziert, zu wenig rechtssicher. Sie beruft sich auf zwei Gutachten, die aber eher den Vorschlag der CDU stützen. Eins hatte der Verfassungsrechtler Christoph Möllers von der Humboldt-Universität im Auftrag von Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) verfasst. Das andere stammt vom Hamburger Verfassungsrechtler Christian Winterhoff in Chialos Auftrag.

Zwar hat Möllers grundsätzliche Bedenken und warnt vor einem Paradigmenwechsel. Dennoch könne der Staat derlei Fördervorgaben per Gesetz regeln und müsse es sogar, wenn er Fördergeld zurückfordern will. Winterhoff meint, eine Klausel in Richtlinien reicht nicht. Derlei müsse per Gesetz geregelt werden – wegen möglicher Eingriffe in Kunst- und Meinungsfreiheit und mit Blick auf das Diskriminierungsverbot nach dem Grundgesetz. Beide Gutachter meinen, dass Fördergeldempfängern kein Bekenntnis zum Kampf gegen Antisemitismus abverlangt werden könne. Das ist ohnehin vom Tisch.

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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de

4 Kommentare
  1. LenaMüller sagt

    Die Meinungsverschiedenheiten innerhalb der schwarz-roten Koalition sind alarmierend. Es ist dringend notwendig, dass eine einheitliche und klare Antisemitismusklausel für alle Ressorts gefunden wird, um ein deutliches Zeichen gegen jede Form von Antisemitismus zu setzen.

  2. AnnaMüller sagt

    Als Berlinerin finde ich es wichtig, dass gegen Antisemitismus konsequent vorgegangen wird. Es sollte eine klare Regelung für alle Ressorts geben, um die Fördergelder zu schützen. Hoffentlich finden CDU und SPD eine Einigung, die Antisemitismus in Berlin effektiv bekämpft.

  3. AnnaSchreibt87 sagt

    Nach dem Stopp für die Antisemitismusklausel in der Kulturförderung in Berlin ringt die schwarz-rote Koalition um eine Lösung. Die CDU will eine Gesetzesregel, die SPD nur eine Minimallösung.

  4. SabineMueller sagt

    Verwirrt sich die schwarz-rote Koalition in Berlin wirklich um die Antisemitismusklausel oder geht es hier nur um politisches Geplänkel?

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