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Rechtsstreit um Corona-Hilfen: Hotels scheitern mit Klage am BGH
Die Corona-Pandemie hat viele Hotels und Gaststätten hart getroffen. Zwei Hotels aus Bremen wollten von der Stadt dafür entschädigt werden. Der BGH sieht dafür keinen Grund.
Im Streit um eine Entschädigung für Einnahmeausfälle in der Corona-Pandemie sind die Betreiber zweier Hotels vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Die von den Klägern angegriffenen Infektionsschutzmaßnahmen der Stadt Bremen seien rechtmäßig gewesen, urteilte das höchste deutsche Zivilgericht am Donnerstag in Karlsruhe.
Zudem seien Großunternehmen bei den staatlichen Corona-Hilfen nicht gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen benachteiligt worden. Mit ihrer Klage blieben die Hotels bereits in den Vorinstanzen ohne Erfolg. Ihre Revision wurde nun auch vom BGH zurückgewiesen.
Die beiden Bremer Hotels sind Teil einer bundesweiten Hotelkette. Die Hotelbetreiber forderten mit ihrer Klage von der Stadt Bremen Entschädigungen für Einnahmeausfälle, die ihnen 2020 und 2021 durch die von der Stadt erlassenen Corona-Maßnahmen entstanden seien – vor allem durch angeordnete Beherbergungsverbote und Gaststättenschließungen.
Die Maßnahmen seien unverhältnismäßig und rechtswidrig gewesen, lautete der Vorwurf der Kläger. Die staatlichen Corona-Hilfen hätten keine ausreichende Kompensation dargestellt und zudem konzernzugehörige Unternehmen gegenüber Einzelunternehmen benachteiligt.
Der BGH sah das anders. Die Infektionsschutzmaßnahmen in Bremen beruhten demnach auf einer verfassungsgemäßen Rechtsgrundlage. Die Eingriffe seien zudem „durch großzügige staatliche Hilfsprogramme entscheidend abgemildert“ worden.
Die Hotelkette, zu der die beiden Kläger gehören, habe aus staatlichen Förderprogrammen insgesamt 73,6 Millionen Euro und aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds einen Kredit in Höhe von 47,5 Millionen Euro erhalten. Die Kläger könnten sich nicht „auf eine solidarische Lastenverteilung zu ihren Gunsten und auf Kosten kleiner und mittlerer Hotelbetriebe berufen“. (dpa)
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Eine Quelle: www.tagesspiegel.de
Verstehen die Hotelbetreiber die Entscheidung des BGH nicht? Warum haben sie die Klage eingereicht, wenn die Maßnahmen als rechtmäßig erklärt wurden?
Vielleicht haben die Hotelbetreiber gehofft, dass der BGH ihre Argumente anders bewerten würde. Oder sie wollten zumindest öffentlich auf die Situation aufmerksam machen. Es ist wichtig, dass solche Streitfälle vor Gericht geklärt werden, um die Rechtslage in Bezug auf die Corona-Maßnahmen zu verdeutlichen.
Als Hotelbesitzerin verstehe ich die Enttäuschung der Kläger, aber es ist wichtig, dass die Gesetze einheitlich angewendet werden. Die staatlichen Corona-Hilfen sollten gerecht und transparent sein, um allen Unternehmen zu helfen, die unter den Einschränkungen leiden.
Als Hotelbetreiberin verstehe ich den Frust der Kläger, aber es scheint, dass die rechtlichen Grundlagen für eine Entschädigung fehlen. Die Corona-Hilfen sind für alle Unternehmen eine Herausforderung, aber wir müssen uns alle an die geltenden Gesetze halten.
Als Gastwirtin kann ich die Frustration der Hotelbetreiber nachvollziehen, aber es scheint, dass der BGH in diesem Fall richtig entschieden hat. Die staatlichen Corona-Hilfen dürfen nicht Großunternehmen bevorzugen und die Infektionsschutzmaßnahmen der Stadt müssen rechtens sein. Hoffentlich können die Hotels alternative Wege zur Unterstützung finden.
Als Hotelbesitzerin kann ich verstehen, dass die Klage der Hotels abgelehnt wurde. Die Corona-Krise hat alle getroffen, und es ist schwierig, gerechte Entschädigungen zu finden. Es ist wichtig, dass Groß- und Kleinunternehmen gleichermaßen berücksichtigt werden, um faire Bedingungen zu gewährleisten.